Regionale Wirtschaft Drei Fragen an Schuldnerberaterin Anne Bereths-Weber

Trier · (hw) Die Zahl der Privatinsolvenzen geht regional und bundesweit zurück. Doch der Betreuungsaufwand ist weiter hoch, wie Anne Bereths-Weber von der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbands Trier dem TV sagt.

(hw) Die Zahl der Privatinsolvenzen geht regional und bundesweit zurück. Doch der Betreuungsaufwand ist weiter hoch, wie Anne Bereths-Weber von der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbands Trier dem TV sagt.

Die Zahl der Privatinsolvenzen geht  zurück. Spüren Sie in der Beratung diese Entwicklung?

BERETHS-WEBER Nein, bisher merken wir keinen Rückgang. Die Nachfrage ist weiterhin hoch. Im Sommer gab es eine etwas ruhigere Zeit. Aber zum Jahresende gab es wieder eine große Nachfrage. Das hängt auch damit zusammen, dass zum Jahresabschluss häufig Vollstreckungsverfahren kommen oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Wir haben in unserer Beratungsstelle im vergangenen Jahr mit zwei hauptamtlichen Kräften und einem ehrenamtlichen Rechtsanwalt, der die offene Sprechstunde betreut, 374 Verfahren begleitet. Viele Menschen kommen nur in unsere offene Sprechstunde, wenn es darum geht, auf ein geschütztes Konto (P-Konto/Pfändungsschutzkonto) Freibeträge etwa für Kindergeld oder Unterhalt eintragen zu lassen.

Wenn Menschen bei Ihnen um Hilfe nachfragen, wie läuft das ab?

BERETHS-WEBER Die Menschen kommen freiwillig, und wir wollen ihnen die Angst vor der Situation nehmen. Zunächst werden die wichtigen Daten in einem Fragebogen erfasst. Welches Einkommen, welche Verpflichtungen sind da, gibt es Unterhaltspflichten, eine Gläubigerliste oder einen Haushaltsplan? Der Fragebogen kann im Internet bearbeitet oder auch telefonisch geklärt werden. Bei Problemen helfen wir. Dann geht es in einem Erstgespräch zunächst um die Existenzsicherung. Also gibt es Miet- oder Stromschulden, die sofort zu klären sind, ist das Einkommen gesichert? Dabei vermitteln wir etwa gegenüber dem Jobcenter. Zuerst gilt es die Existenz zu sichern, dann geht es darum, die Schulden abzubauen.

Beispielweise über ein Insolvenzverfahren ...

BERETHS-WEBER Das wäre der zweite Schritt. Zunächst versuchen wir die Schulden zu ermitteln und mit allen Gläubigern zu reden. Besteht die Möglichkeit, dass man sich außergerichtlich einigt? Erst wenn dieser Weg nicht möglich ist, würde das gerichtliche Verfahren beginnen. Wir helfen bei der Zusammenstellung und reichen auch den Antrag bei Gericht ein. Danach hat der Schuldner die Möglichkeit, alleine weiterzugehen oder uns teilweise oder ganz als Verfahrensbevollmächtigter mitzunehmen. Es kann aber auch eine punktuelle Fallbetreuung geben, beispielsweise, wenn ein Auto gepfändet werden soll oder Ähnliches. Wir können dann begleitend Gespräche führen.

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