Gesundheit Fachärzte verlassen Zeller Krankenhaus

Zell/Traben-Trarbach · Nach der Kündigung von 26 Mitarbeitern am Zeller Krankenhaus (Klinikum Mittelmosel) ist die Verunsicherung unter den Beschäftigen nach wir vor sehr groß. Jetzt haben zwei Chirurgen selbst gekündigt.

Fachärzte verlassen Klinikum Mittelmosel  Zell
Foto: TV/Kevin Rühle

Dr. Patrick Stark und Dr. Faez Georg Chahoud werden das Krankenhaus Zell zum 31. Juli dieses Jahres verlassen. In einem Info-Schreiben an die Mitarbeiter des Klinikums Mittelmosel und der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Traben-Trarbach und Zell heißt es: „Das zukünftige Leistungssprektrum der Klinik entspricht nicht mehr unser Idee einer medizinischen Versorgung.“ Beide Fachärzte arbeiten seit acht, beziehungsweise neun Jahren am Klinikum. Dr. Stark fungiert auch als ärztlicher Leiter des MVZ Traben-Trarbach. Er ist spezialisiert auf Viszeralchirurgie (Chirurgie des Bauchraumes) und Gefäßchirurgie. Dr. Chaoud gibt dort ebenfalls Sprechstunden und führt auch ambulante Eingriffe durch. Spezialisiert ist er auf Gelenkchirurgie, Handchirurgie und Fußchirurgie.

Die zwei Fachärzte schreiben: „Wir konnten viele Dinge fortentwickeln beziehungsweise neu gestalten. Insbesondere die Aufteilung der chirurgischen Abteilung in die Spezialsierung Viszeralchirurgie und der Gefäßchirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie hatte sich als richtige Strategieentscheidung erwiesen.“ Das nun eingeleitete Insolvenzverfahren sei mitbedingt durch externe Faktoren. Die bereits vor dem Insolvenzverfahren umgesetzten Sanierungsmaßnahmen würden leider nicht mehr rechtzeitig greifen. Für die weitere Sicherstellung des Standortes sei eine weitere Verkleinerung des Klinikums Mittelmosel vorgesehen. Zitat: „Das zukünftige Leistungsspektrum entspricht nicht mehr unserer Idee einer medizinischen subspezialisierten Versorgung. Somit haben wir die Entscheidung getroffen, an anderen Wirkungsstätten weiterzuarbeiten.“

Was bedeutet das für die Klinik und das MVZ Traben-Trarbach? Die Presseagentur des insolventen Krankenhausträgers, die Katharina Kasper ViaSalus GmbH in Dernbach, teilt auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds mit: „Das MVZ Traben-Trarbach gehört zum Klinikum Mittelmosel. Damit ist das MVZ Teil des Zukunftskonzepts für das Klinikum, das im Falle einer Investorenlösung der Erwerber mit Krankenkassen und Gesundheitsministerium verhandeln wird. Was die Entscheidung von Dr. Stark und Dr. Chahoud angeht, haben wir diese mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Für die Versorgung der Patienten hat dies kurzfristig keine Konsequenzen. Die darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen werden ebenfalls Teil der Strategiegespräche zwischen den möglichen Investoren, den Kostenträgern und dem Gesundheitsministerium sein, die in Kürze beginnen.“

Noch im November vergangenen Jahres hatte die damalige ViaSalus-Geschäftsführerin Elisabeth Disteldorf das Konzept eines Lokalen Gesundheitszentrums in Traben-Trarbach vorgestellt. Im ehemaligen Anna-Henrietten-Stift sollten unter anderem Hausärzte praktizieren und eine ambulante betreute Wohn-Pflegegemeinschaft entstehen. Geplant seien, so Disteldorf, ferner diverse Therapieangebote wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Ferner sollte dort eine Gesundheits-Akademie Mittelmosel etabliert werden.

Unterdessen läuft am Donnerstag um 12 Uhr laut ViaSalus die Frist ab, zu der sich die gekündigten Krankenhaus-Mitarbeiter entscheiden können, in die Transfergesellschaft einzutreten oder nicht. Sie wurden erst am Donnerstagmittag  vergangener Woche über die vertraglichen Einzelheiten informiert (der TV berichtete).

Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Zeller Rechtsanwalt Georg Wohlleben, der rund 30 Krankenhausbeschäftigte vertritt, hält nach wie vor die von der Krankenhausgesellschaft und von der Insolvenzverwaltung an die Arbeitnehmer erteilten Informationen für bruchstückhaft und intransparent. Nach seiner Auffassung biete eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ein Eintritt für sechs Monate in die Transfergesellschaft für die Arbeitnehmer keine erheblichen Vorteile.

Wohlleben rät, die Vereinbarung über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne fundierten anwaltlichen Rat zu unterzeichnen.

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