Korrektur Nicht ehemalige, sondern aktuelle Heimkinder über 18
Heimkinder: Aufgrund einer Fehlinterpretation seitens unserer Nachrichtenagentur enthält unser Bericht „Heimkinder sollen weniger zahlen für Unterbringung“ (TV vom 24. April, Seite 1) missverständliche Angaben.
24.04.2019
, 18:36 Uhr
Gleich zu Beginn des Berichts ist von ehemaligen Heim- und Pflegekindern die Rede, die „nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums nicht für die Kosten ihrer früheren Unterbringung belangt werden“ sollten. Bei den Betreffenden handelt es sich aber nicht um ehemalige, sondern um aktuelle Heim- und Pflegekinder über 18 Jahren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (red)