36 Zentimeter, ein Konflikt und die Folgen

Rivenich · In Rivenich ist ein Haus höher, als es der Bebauungsplan zulässt. Das will die Gemeinde nicht akzeptieren und verweigert eine nachträgliche Genehmigung. Der Kreisrechtsausschuss hingegen hebt diesen Beschluss auf. Dagegen rührt sich jetzt Widerstand.

Rivenich Zwei Fraktionen bilden den Rivenicher Gemeinderat, die Freien Wähler (FWG) und die SPD. In ihrer Sitzung am Mittwochabend waren sich jedoch alle Ratsmitglieder einig: Einstimmig beschlossen sie, dass die Gemeinde gegen einen Beschluss des Kreisrechtsausschusses (siehe Info) klagen wird. Streitpunkt: Im Ort steht ein Haus, das höher ist als es sein darf und das die Gemeinde so nicht genehmigen will— im Gegensatz zum Ausschuss.
Die Vorgeschichte In Rivenich ist ein Haus höher, als es der Bebauungsplan zulässt. Zwar genehmigte die Gemeinde im Nachtrag dem Bauherren eine Überschreitung der Traufhöhe, der Höhe zwischen Boden und dem Beginn des Dachs, um 57 Zentimeter; da das Haus allerdings die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe um insgesamt 93 Zentimeter — also knapp vier Steinreihen — überschreitet, gab die Gemeinde dem Bauherren ihr Einvernehmen für die fällige Nachtragsbaugenehmigung nicht. Begründung: In anderen Fällen seien lediglich Befreiungen zur Überschreitung der Traufhöhe um bis zu 60 Zentimeter erteilt worden, die Grundzüge der Planungen würden durch die Überschreitung berührt.
Das wollte der Bauherr nicht akzeptieren und erhob Widerspruch. Er argumentierte, es sei von ihm unbeabsichtigt durch Fehler der Handwerker zur genannten Höhenüberschreitung gekommen, und es gebe in vielen anderen Fällen im Ort bereits Befreiungen. Daraufhin wurde der Kreisrechtsausschuss tätig.

Der Rechtsausschuss des Kreises tagte im Januar vor Ort in Rivenich. Er entschied, dass die Gemeinde nochmals über das dem Bauherren bislang verweigerte Einvernehmen beraten und entscheiden sollte. Das tat die Gemeinde und gab ihre Zustimmung zu dem Bau erneut nicht. Der Ausschuss entschied anschließend allerdings, dass dem Bauherren die Genehmigung erteilt werden müsse und hob damit die Entscheidung der Gemeinde auf. Begründung: Die Grundzüge der Planung würden durch den Bau nicht berührt und die Abweichung in der Höhe sei städtebaulich vertretbar. Zudem, so die Urteilsbegründung, die dem TV vorliegt, trete keine Bindung für andere, künftig gebaute Gebäude ein, da es sich hier um einen Einzelfall mit einer besonderen Gebäudeform und einer besonderen Grundstückslage handele.

Das sehen die Mitglieder des Rivenicher Gemeinderats anders. Ortsbürgermeister Peter Knops: "Wir haben noch 20 freie Baustellen im Ort. Wenn wir jetzt eine Ausnahme machen, befürchten wir, dass sich andere auch nicht an den Bebauungsplan halten und auf eine Nachtragsgenehmigung setzen." Dann würden Tür und Tor für weitere Verstöße gegen den Bebauungsplan geöffnet. "Das ist das Problem an dieser Geschichte für uns." Diese Meinung teilen die übrigen Mitglieder des Rats. Sie sehen in der Entscheidung des Rechtsausschusses einen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde. Der Kreisrechtsausschuss habe in dieser Sache seine Kompetenzen überschritten.
Deshalb beschloss der Rat einstimmig, vor dem Ablauf der Einspruchsfrist am Montag, gegen den Bescheid des Kreisrechtsausschusses Klage zu erheben und gegen die daraufhin von der Kreisverwaltung erteilte Nachtragsbaugenehmigung Widerspruch einzulegen. Die Gemeinde will sich nun in dieser Sache rechtlich beraten lassen.KommentarMeinung

Kompromiss finden
Das Haus in Rivenich steht, und es ist zu hoch. Das ist Fakt, und daran lässt sich nicht mehr viel ändern. Dass die Gemeinde das allerdings nicht ohne Weiteres hinnehmen will, weil sie sich in ihren Rechten eingeschränkt fühlt, ist verständlich. Um den Frieden im Dorf aber auf lange Sicht nicht (noch mehr) zu gefährden, sollten sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um einen Kompromiss zu finden. Ob dieser sich finanziell in Form einer Strafe oder ideell in irgendeiner anderen Form darstellt, spielt dabei keine Rolle. Hauptsache es kehrt Ruhe ein. p.willems@volksfreund.deExtra: DER KREISRECHTSAUSSCHUSS


Der Kreisrechtsausschuss ist die Widerspruchsbehörde bei den Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz. Er ist ein gerichtsähnlicher, weisungsfreier Ausschuss des Landkreises. Der Ausschuss entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden (Jurist) und zwei ehrenamtlichen Beisitzern. Der Ausschuss ist zuständig, wenn sich der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kreisverwaltung, einer Verbandsgemeindeverwaltung, der Gemeindeverwaltung einer kreisangehörigen Gemeinde oder der Behörde einer sonstigen der Aufsicht der Kreisverwaltung unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts richtet. Der Rechtsausschuss soll die Verwaltungsgerichte entlasten und ist ein Pflichtausschuss des Kreises.

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