Wird der Sonntagseinkauf bald einfacher?

Trier · Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass verkaufsoffene Sonntage einfacher zu genehmigen sind. Aber ändert sich nun etwas?

Trier Verkaufsoffene Sonntage müssen nicht unbedingt an Märkte, Messen oder sonstige Anlässe mit großem Zulauf geknüpft sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein von mehreren Kammern, darunter die IHK Trier, in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Nun sei auch in Rheinland-Pfalz der Gesetzgeber gefordert, die in dem Gutachten aufgezeigten Spielräume zu nutzen, sagt der Trierer IHK-Geschäftsführer Matthias Schmitt. Zuletzt waren in mehreren Bundesländern verkaufsoffene Sonntage von Gerichten untersagt worden, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen seien.
Nach dem rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz dürfen (jährlich bis zu vier) verkaufsoffene Sonntage von den für die Genehmigung zuständigen Kommunen "nicht einfach so" angesetzt werden, sondern müssen mit einem konkreten Anlass verbunden sein. Das könnten örtliche Markttage, Gemeindejubiläen, Wahlen oder Sportwettkämpfe sein, meinte vor einigen Wochen die Sprecherin der für die Kontrolle zuständigen Trie rer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Eveline Dziendziol. Zudem müsse die Zahl der Besucher, die etwa wegen des Sportwettkampfs kommen, höher sein als die Zahl derjenigen, für die das Einkaufsferlebnis im Vordergrund stehe. Eine Vorgabe, die bei vielen regionalen Einzelhändlern nur Kopfschütteln hervorgerufen hat. "Wie soll eine Kommune denn das im Einzelfall nachweisen?", mokierte sich etwa der Präsident des regionalen Einzelhandelsverbands, Georg Kern.
Das von mehreren IHK-Landesarbeitsgemeinschaften bei dem Düsseldorfer Staatsrechtler Johannes Dietlein in Auftrag gegebene Gutachten spielt den Kritikern in die Hände. Nach Angaben des Trie rer Einzelhandelsexperten Matthias Schmitt zeigt es auf, wie verkaufsoffene Sonntage künftig rechtssicher genehmigt werden können.
Laut dem Gutachten muss es nicht unbedingt einen Markt oder eine Ausstellung geben, damit der verkaufsoffene Sonntag genehmigt werden kann. Vielmehr könnten auch Gründe des Gemeinwohls eine Sonntagsöffnung rechtfertigen, heißt es in der uns vorliegenden 67-seitigen Expertise. Darunter falle beispielsweise auch das Ziel, die Innenstadt und den Einzelhandel dort zu stärken - gerade auch mit Blick auf den verschärften Wettbewerb mit dem Onlinehandel.
Der Trierer IHK-Geschäftsführer Matthias Schmitt sieht die Landesregierung nun in der Pflicht, den Kommunen auch künftig bis zu vier verkaufsoffene Sonntage jährlich zu ermöglichen - "und das mit geringem bürokratischen Aufwand", sagte Schmitt unserer Zeitung.
Eine Sprecherin des Mainzer Arbeitsministeriums sieht aufgrund des neuen Gutachtens keinen "gesetzgeberischen Änderungsbedarf". Bevor es eine Genehmigung gebe, müssten die Gemeinden "eine ausreichende Abwägung zwischen dem Regelungsbedürfnis des verkaufsoffenen Sonntags und dem Schutzgut des Sonntags vornehmen". Das für die Zulassung erforderliche Gemeinwohlbedürfnis sei dabei ausführlich und anhand der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls zu begründen. "Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse von Warenanbietern und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen nicht, um derartige Ausnahmen zu rechtfertigen", so die Sprecherin des Mainzer Arbeitsministeriums.
Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht durch das neue Gutachten keinen Handlungsbedarf. "Der arbeitsfreie Sonntag ist durch die Verfassung geschützt", sagt Verdi-Sprecher Dennis Dacke, "Sonntagsöffnungen von Geschäften sind nur unter klar gefassten Ausnahmebedingungen möglich." Offensichtlich wollten die Händler diese eindeutige Rechtslage nicht akzeptieren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben des Gewerkschaftssprechers klargestellt, dass wirtschaftliche Interessen der Händler oder das Einkaufsinteresse der Kunden allein Sonntagsöffnungen nie rechtfertigen könnten.
Das klingt nicht so, als würde sich durch das neue Gutachten an der Praxis in Rheinland-Pfalz rasch etwas ändern. Das einzig Tröstliche aus Sicht der hiesigen Einzelhändler: Nach Angaben von IHK-Geschäftsführer Matthias Schmitt hat es in der Region Trier bislang noch keine Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage gegeben.

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