Arbeit So sorgen Frauen fürs Alter vor

Trier · Nachgefragt: Expertinnen beantworteten Leserfragen am Telefon.

Für viele Frauen ist die Altersvorsorge eine Herausforderung, wenn durch Familie oder Kinder die Karriere hinten angestanden hat. 

Ich habe eigene Einkünfte und fürs Alter vorgesorgt und nun als Witwe wird mir Geld von der Witwenrente abgezogen. Ich finde das so ungerecht!

Julika Unger, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber die ungleiche Behandlung von Witwen mit und ohne eigener Einkünfte ist gesetzlich geregelt. Übersteigen Ihre Einkünfte einen bestimmten Freibetrag wird die Witwenrente entsprechend gekürzt.

Seit der Geburt meines Kindes war ich nicht mehr berufstätig. Dadurch ist mir doch bestimmt eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf entstanden?

Michael Pesch, Regionalleiter – Region Andernach, Koblenz, Trier – der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten werden Lücken, die durch die Erziehung von Kindern entstanden sind, teilweise abgedeckt. Bei Geburten ab 1992 werden die ersten drei Lebensjahre, bei Geburten bis 31.12.1991 die ersten beiden Lebensjahre anerkannt. Diese Zeiten werden sowohl für die Ermittlung der Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre als auch für die Rentenberechnung herangezogen. Die Zeit bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr eines Kindes wird als sogenannte Kinderberücksichtigungszeit anerkannt. Diese Zeiten wirken sich vielfältig auf die Rentenversicherungszeiten aus – etwa, dass man die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente behält.

Ich bin privat krankenversichert. Bin ich als Rentnerin dann auch noch privat krankenversichert oder komme ich in die gesetzliche?

Pesch: Es kommt darauf an, wie lange Sie bereits privat versichert sind. Es gibt eine Regelung: Man nimmt den Zeitraum vom Eintritt ins Erwerbsleben bis zur Stellung des Rentenantrags. Davon bildet man die sogenannte zweite Hälfte. Waren Sie in der zweiten Hälfte zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert, werden Sie als Rentnerin auch gesetzlich krankenversichert. Doch für Personen, die älter als 55 Jahre sind und für Eltern gibt es Sonderregelungen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Kann ich mit 59 Jahren noch was für meine Altersvorsorge tun?

Catherine Hoffeld, Versicherungsexpertin der HUK-Coburg: Ja, es gibt auch mit 59 Jahren noch einige Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Lassen Sie sich beraten, was für Sie passend ist.

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