Justiz Prozess gegen Ex-HWK-Abteilungsleiter

Trier · Der Ex-Leiter des Umweltzentrums der Trierer Handwerkskammer muss sich heute vor dem Koblenzer Landgericht wegen Subventionsbetrug verantworten – zehn Jahre, nachdem der Skandal aufgeflogen war.

750 000 Euro, die der Trierer Handwerkskammer nicht zugestanden haben, soll Theo B. zwischen 2003 und 2008 mit Land und Bund abgerechnet haben.

Dafür habe der damalige Leiter des Umweltzentrums der HWK laut Anklage der Staatsanwaltschaft die Kosten von geförderten Projekten aufgeblasen – zum Beispiel mit gefälschten und überhöhten Arbeitsnachweisen.

Vor zehn Jahren deckte der Trierische Volksfreund den Skandal um Subventionsbetrug und falsche Abrechnungen am Umweltzentrum auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte jahrelang. Mehrere Mitarbeiter – darunter die HWK-Geschäftsführung – verloren ihre Jobs.

2015 begann schließlich der Prozess vor dem für Wirtschaftskriminalität zuständigen Koblenzer Landgericht: Ex-HWK-Hauptgeschäftsführer K, der stellvertretende Geschäftsführer A., der ehemalige Personalchef R. und Abteilungsleiter Theo B. mussten sich wegen gemeinsamen Subventionsbetrugs vor der großen Kammer für Wirtschaftsstrafrecht verantworten.

Wegen seiner psychischen Erkrankung wurde die Verhandlung gegen B. allerdings nach wenigen Tagen vom Prozess gegen seine Mitangeklagten abgetrennt (siehe Info). Offenbar ist B. mittlerweile wieder verhandlungsfähig, sodass er am heutigen Dienstag vor Gericht erscheinen kann.

Während das Verfahren gegen seine ehemaligen Mitangeklagten mehr als zwei Jahre dauerte, ist für den Prozess gegen B. bislang nur ein Verhandlungstag angesetzt. Denn im Gegensatz zu den ehemaligen Geschäftsführern hat B. die Taten, die die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, weitgehend eingeräumt.

Bei den gefälschten Abrechnungen habe er sich allerdings dem von der Geschäftsführung vorgegebenen „Führungssystem gefügt“ und das von oben diktierte „kreative Abrechnungssystem“ lediglich mitgetragen.

B. fühle sich daher als „Bauernopfer“, hatte sein Rechtsanwalt beim ersten Prozess im Herbst 2015 vor dem Koblenzer Landgericht erklärt.

Bei dem damaligen Prozess hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gericht vorab eine sogenannte Verfahrensabsprache getroffen: Im Gegenzug für volle Geständnisse wurden den Angeklagten feste Maximalstrafen in Aussicht gestellt. Weil Geschäftsführer und stellvertretender Geschäftsführer ihre Unschuld beteuerten, platzte der Deal allerdings.

Sofern es beim aktuellen Verfahren wieder eine solche Verfahrensabsprache gibt, und B. weiter geständig ist, könnte der heute beginnende Prozess ein schnelles Ende finden.

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