Sicherheit Mit dem Blick auf die Wirtschaft

Trier · (hw) Die Vereinigung Trierer Unternehmer (VTU) sieht mit Skepsis auf die Verordnung. Der TV sprach mit VTU-Geschäftsführerin Sabine Plate-Betz über die Aufgaben, die die Änderung der regionalen Wirtschaft bringt: „Die Datenschutzgrundverordnung und damit die neuen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stellen die Wirtschaft und insbesondere kleinere Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen“, sagt Plate-Betz.

Dies gelte insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Juristin: „Die verabschiedeten Regelungen sind komplex und nicht ohne weiteres zu verstehen, da sie viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die der Auslegung bedürfen, so dass bis zu einer Klärung durch die Gerichte erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen wird.“

So sei die grundsätzliche Möglichkeit, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses freiwillig in eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen können, zwar nach wie vor im Gesetz vorgesehen, allerdings würden an die Beurteilung, wann eine freiwillige Einwilligung vorliegt, umfassende Anforderungen gestellt, die in ihrer Formulierung nicht klar seien und unterschiedliche Interpretationen zulassen.

Sabine Plate-Betz führt ein weiteres Problem aus Unternehmenssicht auf: „Bei Kündigungsschutzprozessen ist mit zunehmenden Beweisverwertungsverboten zu rechnen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Videoüberwachung oder dem Einsatz von Detektiven zur Aufdeckung von Straftaten, auch wenn von der Rechtsprechung an derartige Einsätze ohnehin bereits strenge Voraussetzungen gestellt wurden.“

Die Forderung der VTU-Geschäftsführerin: „Betriebe benötigen einen praxisnahen Datenschutz und dürfen nicht übermäßig durch neue Vorgaben belastet werden. Deshalb werden Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz, die die Möglichkeit einer Modifizierung und Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten der Betriebe ermöglichen, zunehmend Bedeutung erlangen.“

Die Vereinigung Trierer Unternehmer wurde 1963 gegründet. Ihr gehören heute über 520 Unternehmen an. Als Mitglieder profitieren die Firmen von der Beratung und Information in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, bei Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften, Behörden und Ämtern, bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie bei der Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

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