HWK Lehrlinge jetzt zur Winterprüfung anmelden

Trier · (red) Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Ausbildungszeit bis zum 31. März 2019 beenden, können sich zur Winterprüfung 2018/19 anmelden. Wie die Handwerkskammer (HWK) Trier mitteilt, müssen die Unterlagen bis zum 15. Oktober 2018 bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Lehrbetrieb mit Zustimmung des Lehrlings.

Alle regulär zur Prüfung anstehenden Lehrlinge sowie die Wiederholungsprüflinge werden von der Kammer bzw. den Kreishandwerkerschaften direkt angeschrieben. Anträge auf vorzeitige und ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen müssen bis zum 15. Oktober bei der Handwerkskammer Trier eingehen.
Nähere Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Trier und die Kreishandwerkerschaften des Bezirks. Kontakt: Margit Morguet (HWK), Tel. 0651/207-126, E-Mail: mmorguet@hwk-trier.de

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