Datenschutz „Keine unlösbare Aufgabe“

Mainz/Trier · Der Landesdatenschutzbeauftragte bewertet die Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Er ist der oberste Hüter über den Datenschutz in Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. Dieter Kugelmann. Auf ihn und seine Behörde kommt nun einiges an Arbeit zu. Mit dem Landesdatenschutzbeauftragten sprach TV-Redakteur Heribert Waschbüsch.

Es sind nur noch wenige Wochen bis die EU-Verordnung gilt. Was können Unternehmen und Freiberufler tun, wenn sie sich darauf noch nicht vorbereitet haben?

KUGELMANN Bevor die Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 wirksam wird, sollten Unternehmen und Freiberufler einen Maßnahmenplan erstellen. Zunächst sollte die Geschäftsleitung informiert werden. Sodann sollte eine Bestandsaufnahme aller Verfahren, in und mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgen. Schließlich sind diese Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob es einen Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung gibt. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen, technischen und organisatorischen Bereiche in einem Unternehmen und auch bei einem Freiberufler. Auch nach dem bisher geltenden Datenschutzrecht müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Wenn diese bereits umgesetzt wurden, wird die Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung keine unlösbare Aufgabe darstellen. Die Datenschutzkonferenz hat zudem im sogenannten Kurzpapier Nr. 8 einen Maßnahmenplan veröffentlicht, an den sich Unternehmen und Freiberufler halten können.

Wann greift der Landesdatenschutz ein? Muss ein Unternehmen damit rechnen, dass die Behörde schon in einigen Tagen vor der Tür steht?

KUGELMANN Unternehmen und Freiberufler hatten genau wie auch die öffentlichen Stellen zwei Jahre Zeit, sich auf die Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Die Datenschutzbeauftragten haben die Verantwortlichen hierbei nach Kräften unterstützt und tun dies auch weiterhin. Sicherlich werde ich nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung überprüfen, ob und wie deren Vorgaben umgesetzt werden. Wie diese Überprüfungen stattfinden werden und zu welchem Zeitpunkt, habe ich derzeit noch nicht verbindlich festgelegt.

Die möglichen Strafen sind drastisch, bis zu vier Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. Das schreckt zunächst ab. Doch muss ich als kleiner Mittelständler nun fürchten, dass bei einem Fehler meine Existenz bedroht ist?

KUGELMANN Auch jetzt werden Unternehmen und Freiberufler kontrolliert, und bereits jetzt können Bußgelder verhängt werden und werden auch verhängt. Bei der Festlegung der Höhe des Bußgeldes sind stets auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verantwortlichen zu berücksichtigen. Auch wenn der Bußgeldrahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung deutlich höher ausfallen wird als bisher, werden auch zukünftig die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen sein.

Die Verordnung soll für fairen Wettbewerb sorgen, etwa dadurch, dass alle Unternehmen aus allen Ländern, die in Europa  ihre Dienste anbieten, darunterfallen. Auf der anderen Seite gehen Experten davon aus, dass außer Österreich und Deutschland die übrigen EU-Länder noch längst nicht vorbereitet wären. Also kurzfristig ein Nachteil für deutsche Firmen?

KUGELMANN Wenn sich ein Unternehmen datenschutzrechtlich gut aufstellt beziehungsweise  bereits gut aufgestellt hat, kann dies nach meiner Einschätzung zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen führen, die in dieser Hinsicht (noch) nicht so weit sind. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist es aber, dass schließlich alle in Europa agierenden Unternehmen die gleichen Datenschutzstandards erfüllen und damit den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen.

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