HWK-Subventionsskandal HWK-Prozess: Angeklagter gesteht Subventionsbetrug

Trier/Koblenz · Der Ex-Leiter des Umweltzentrums der Trierer Handwerkskammer hat vor dem Koblenzer Landgericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt.

Heizenergie sparen war Anfang des Jahrtausends das große Thema bei Immobilienbesitzern genauso wie bei Dachdeckern, Zimmerleuten, Maurern, Architekten. Die Trierer HWK griff die Sache auf: In ihrem Kompetenzzentrum Renovieren und Sanieren (KomZet) sollte das HWK-Umweltzentrum Handwerker und Architekten fit machen für energetische Sanierungen. Für die Entwicklung der neuen Lehrgänge beantragte die Kammer beim Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiB) und beim Umweltministerium Fördermittel. Das BiB sagte zu, 50 Prozent der Personalkosten zu übernehmen. Auch das Umweltministerium stellte Subventionen in Aussicht. Voraussetzung: Die Projektmitarbeiter müssen neu eingestellt oder – sofern schon bei der Kammer beschäftigt – für die Arbeit im KomZet freigestellt werden.

HWK und Umweltzentrum nutzten die Förderzusage aus: Mit gefälschten Arbeitsnachweisen wurden die Mitarbeiterkosten künstlich in die Höhe getrieben. Handwerksmeister, die mit voller Stelle im Ausbildungszentrum der Kammer beschäftigt waren, wurden – laut der gefälschten Papiere – plötzlich zu Projektmitarbeitern, ohne auch nur eine Stunde fürs KomZet tätig gewesen zu sein. Auch bei anderen Projekten der Kammer sei diese Masche laut Anklageschrift umgesetzt worden. Bei den von der Staatsanwaltschaft recherchierten und angeklagten Fällen soll die HWK Trier so in den Jahren 2003 bis 2008 mehr als 880 000 Euro Subventionsgelder zu Unrecht kassiert haben.

Die Vorgabe des damaligen Hauptgeschäftsführers der Kammer und seines Stellvertreters sei gewesen, alle Mitarbeiter möglichst zu 100 Prozent über Projektzuschüsse zu finanzieren, erklärte Staatsanwalt Matthias Saal am Dienstag vor der Wirtschaftsstrafkammer des Koblenzer Landgerichts. Die beiden Geschäftsführer waren wegen des Subventionsbetrugs 2015 und 2016 verurteilt worden (siehe Info). Auch der Ex-Leiter des Umweltzentrums, Theo B., war damals angeklagt. Wegen seiner dauerhaften Erkrankung wurde der Prozess gegen ihn allerdings ausgesetzt. Seit Dienstag muss sich der mittlerweile wieder verhandlungsfähige 67-Jährige vor Gericht verantworten.

„Ich räume die Vorwürfe der Anklage ein“, ließ B. seinen Anwalt das Geständnis verlesen. „Nicht zur Entschuldigung, aber zur Erklärung“ wolle er schildern, wie es zu dem Subventionsbetrug kam: Insbesondere der ehemalige Hauptgeschäftsführer habe „aus Raffgier nach öffentlichen Finanzhilfen“ vorgegeben, dass Projektmitarbeiter komplett über Fördergelder abgerechnet werden müssten. Die damalige Kammer-Geschäftsführung habe dabei sehr großen Druck ausgeübt. „Alle hatten Angst vor Repressalien, wenn die Vorgaben nicht erfüllt wurden – zum Beispiel, beleidigt zu werden vor den anderen Mitarbeitern“, erklärte B. in seinem Geständnis. Auch er selbst habe nicht die Kraft gehabt, sich diesem von oben diktiertem System zu widersetzen.

Das umfängliche Geständnis erspart eine aufwendige Beweisaufnahme. Zumal in dem Prozess gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer und seinen Stellvertreter – die beide bestreiten, von dem Subventionsbetrug gewusst zu haben – Dutzende Zeugen gehört worden waren. Um diese Aussagen in den aktuellen Prozess aufzunehmen, rief der Vorsitzende Richter Torsten Bonin am Dienstag Richterkollege André Fomferek in den Zeugenstand. Fomferek war Berichterstatter beim Prozess gegen die HWK-Spitze gewesen und erklärte, dass nahezu alle Zeugen damals den von B. im Geständnis angeführten „Druck von oben“ bestätigt hätten. Auch, dass das Ziel der Kammer gewesen sei, bei geförderten Projekten 100 Prozent der Personalkosten aus Subventionen zu decken, hätten mehrere Zeugen vor Gericht geschildert. Im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis von Theo B. hatten Staatsanwaltschaft und Gericht eine Maximalstrafe von zwei Jahren auf Bewährung in Aussicht gestellt.

Das Urteil soll am Montag, 18. Juni, fallen.

INFO: Das Koblenzer Landgericht hatte den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der HWK im Dezember 2017 wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro verurteilt. Sein Ex-Stellvertreter A. erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 2000 Euro. Beide legten Revision ein. Die Revisionsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

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