Verbraucher Böses Erwachen beim Autoleasing: Diesel-Fahrzeuge verlieren an Wert

Trier · Privatbesitzer und Autohäuser leiden unter dem Abgas-Skandal. Ein Trierer Rechtsanwalt sieht jedoch in manchen Fällen einen Ausweg für Verbraucher.

Schock bei der Leasing-Fahrzeugrückgabe: Als nach einigen Jahren Familie Schneider (Name von der Redaktion geändert) aus Trier ihren Diesel zurückgeben will, gibt es statt des erwarteten Restwertes eine deutlich niedrigere Bewertung des PKW. Nicht knapp 8000 Euro sei das Familienauto wert, sondern nur noch 5000 Euro, heißt es seitens der Werkstatt, und weiter: „Die Differenz von 2910 Euro brutto müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.“ Neben einiger kleinerer Mängel wird vor allem angeführt, „die DAT-Bewertung beinhaltet einen Marktpreisabschlag aufgrund der von VW verursachten Diesel-Krise“.

Müssen Leasingkunden also im Diesel-Skandal finanziell bluten? Die Experten sind sich in der Bewertung einig. Ist beim Leasingvertrag alles korrekt verlaufen, tragen die Kunden in der Regel das Risiko. Wer einen Vertrag mit Restwert abgeschlossen hat, hat wenig Erfolgsaussichten, erklärt ein ADAC-Sprecher auf Anfrage: „Dann gilt, dass der Kunde im Verhältnis zum Leasinggeber dieses Preisrisiko trägt.“ Und wer einen Vertrag abgeschlossen habe, komme auch nicht einfach raus, erklärt der ADAC: „Autofahrer können nicht einfach aus Leasingverträgen aussteigen.“

Dies sieht auch der Trierer Rechtsanwalt Christof Lehnen so, der schon einige Dieselfahrzeugbesitzer in Klagen gegen Autokonzerne und Leasingfirmen betreut hat. „In jedem Fall können Leasingnehmer überprüfen lassen, ob die Verträge wasserdicht sind.“ Sei das nicht der Fall, könnten Private aus der Geschichte sogar einen Gewinn herausziehen. „Es ist zu überprüfen, ob die Verträge in Sachen ,Belehrungsanforderung’ wirksam sind. Wenn nicht, kann der Leasingnehmer sein Widerrufsrecht einfordern.“

Nach Ansicht des Trierer Verkehrsrechtler kann das weitreichende Folgen haben. „Der Leasingvertrag kann dann sogar rückwirkend widerrufen werden. Der Leasingnehmer gibt das Fahrzeug zurück, und dabei sind sogar Zustand und Laufleistung des Fahrzeuges irrelevant.“ Der Verbraucher kann zudem die gezahlten Leasingraten zurückfordern. „In diesen Fällen macht er also sogar Gewinn“, sagt der Trierer Rechtsanwalt, der gerade vor dem Landgericht München einen entsprechenden Anspruch für einen Mandanten durchgesetzt hat. Erfolgsaussichten haben aber nur private Leasingnehmer. „Beim Unternehmensleasing gibt es diese Möglichkeit nicht,“ sagt Lehnen.

Zu den Verlierern gehören unter anderem aber auch viele Autohäuser, die unter den Leasingrückläufern leiden. Derzeit stehen nach Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes rund 191 000 Dieselfahrzeuge mit einem Wert von knapp 2,9 Milliarden Euro bei den Händlern. „Die nicht enden wollende Diesel-Diskussion und WTLP-Zulassungsprobleme (Anm. d. Red.: weltweites Testverfahren für Verbrauch und Abgase) haben dem Automobilhandel arg zugesetzt“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski vor Wochen bei der Jahrespressekonferenz des KFZ-Gewerbes in Berlin.

Die Zahl der KFZ-Betriebe ist im vergangenen Jahr bundesweit um 720 Betriebe beziehungsweise 1,9 Prozent auf 36 750 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

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