Justiz Mildes Urteil für versuchte Bestechung

Daun · Geldstrafe für Unternehmer: Das Amtsgericht Daun sah es als erwiesen an, dass der Mannheimer 2016 versuchte, einen Bahnbeamten zu bestechen.

Justiz: Mildes Urteil für versuchte Bestechung
Foto: dpa/Oliver Berg

(ako) Für die meisten Reisenden sind von Graffiti überzogene Waggons oder Bahnhöfe keine mehr oder weniger gelungene Kunst, sondern ein Ärgernis. Daher gibt die Bahn einiges an Geld aus, um die Sachbeschädigung, die es rein rechtlich ist, beseitigen zu lassen. Dafür schreibt sie Aufträge aus und verhandelt mit den in Frage kommenden interessierten Reinigungsfirmen die Preise. Auch Ortsbesichtigungen sind vorgesehen, um den Bietern oder Auftragnehmern detailgenau zu schildern, welches Arbeitsvolumen anfällt und welche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen. Bei einer solchen Ortsbegehung am Bahnhof Gerolstein soll A. als Vertreter eines bereits beauftragten Mannheimer Reinigungsunternehmens einem Bahnbeamten ein nicht näher definiertes Geldbündel übergeben haben in der Erwartung, dafür in den Genuss von Bonuszahlungen für angeblich besonders gute Reinigungsleistungen zu kommen. Der Beamte habe das Geld nicht angenommen.

Den Vorwurf der versuchten Beamtenbestechung sah nun Richterin Julia Schmitz-Garde als erwiesen an, obwohl der Angeklagte bis zuletzt vehement seine Unschuld beteuerte. Doch seine Aussage stand gegen die des Bahnbeamten und seines Kollegen, während die von der Verteidigung vorgebrachten Zeugen kein Licht ins Dunkel bringen konnten. Mit der verhängten Haftstrafe von vier Monaten, die wegen der bisherigen Unbescholtenheit des Unternehmers in eine Geldstrafe umgewandelt wurde, blieb die Richterin leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und am untersten Ende des für den Tatbestand vorgesehenen Strafrahmens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorangegangen war ein Prozess, den auch die Staatsanwaltschaft dem TV gegenüber als „nicht schön“ bezeichnete. Die Einlassungen des Beklagten machten stets weitere Vernehmungen und Beweisaufnahmen notwendig, aus den ursprünglich angesetzten zwei Verhandlungsstunden wurden zweieinhalb Vormittage. Zwischenzeitlich im Raum stand auch der Vorwurf des Beklagten, dass umgekehrt der Bahnbeamte korrupt gewesen sein und verlangt haben soll, die Hälfte der gewährten Bonuszahlungen zu bekommen. Auch hatte ein weiterer Bahnbediensteter eingeräumt, dass er angeregt hatte, den fraglichen Beamten auszutauschen, was jedoch nicht geschah. Unter anderem den Verbleib des Beamten in seiner Position wertete das Gericht als Indiz für seine Glaubwürdigkeit.

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