Fahrtkostenaffäre: Ruwerer VG-Bürgermeister Bernhard Busch soll sich Fragen des Rates stellen

Waldrach · Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ruwer will eine Sondersitzung wegen der Fahrtkostenaffäre des VG-Bürgermeisters Bernhard Busch beantragen.

 Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friede ("TV-Upload vetter"

Wohl nicht nur in der Verbandsgemeinde Ruwer steigt die Spannung. Trotz mehrmonatiger Prüfung ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bisher noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, wie das Verhalten von Bürgermeister Bernhard Busch zu bewerten ist. Der hat offensichtlich jahrelang Fahrtkosten nicht richtig abgerechnet. Das geht aus Unterlagen hervor, die neben der Kreisverwaltung inzwischen auch einigen Mitgliedern des Verbandsgemeinderats vorgelegen haben.

Bisher haben sich vor allem Sozialdemokraten und Grüne zu Wort gemeldet. Sie haben ein Abwahlverfahren gefordert (der TV berichtete). FWG und CDU haben hingegen mit dem Hinweis auf laufende Verfahren keine Stellung bezogen.

Für die Christdemokraten fordert nun Reinhard Lichtenthal, Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat Ruwer, eine Sondersitzung des Gremiums. Dabei sollen die Ratsmitglieder über das Ergebnis der Akteneinsicht und der Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses informiert werden. Zudem soll Bürgermeister Busch die Möglichkeit erhalten, "erstmals die Vorgänge gegenüber dem Rat zu erklären". Darüber hinaus sollen Ratsmitglieder Fragen an Busch stellen können.

Erst nach der Vorlage aller Ergebnisse werde die CDU eine politische Bewertung abgeben, sagt Lichtenthal. Dem aus Mitgliedern des Rats bestehenden Ausschuss zur Akteneinsicht seien bisher noch nicht alle Akten vorgelegt worden. Seine Partei stehe für eine "umfassende, seriöse und verantwortungsvolle Aufarbeitung der Vorgänge im Interesse größtmöglicher Transparenz" gegenüber den Bürgern und dem Bürgermeister.

Wann die Sitzung stattfinden wird, ist noch unklar. Denn erst einmal muss ein Viertel der 32 Ratsmitglieder eine solche Sitzung beantragen. Das wären acht. Die CDU hat zwölf Sitze. Auf Anfrage sagt Fraktionschef Lichtenthal, dass er den Antrag noch nicht gestellt habe. Er geht davon aus, dass es zwei Wochen dauern kann, bis das Gremium zusammentritt.
Dazu sagt Karl Heinrich Ewald, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ruwer, dass bisher die formalen Voraussetzungen für einen Antrag nicht vorliegen. Es reiche nicht, wenn ein Fraktionsvorsitzender eine Sondersitzung beantrage.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Bernhard Busch überhaupt im Verbandsgemeinderat sprechen darf. Denn er darf laut Rechtsauffassung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beispielsweise Sitzungen nicht leiten, wenn über das Thema Fahrtkostenaffäre gesprochen wird. Auch durfte er nicht darüber entscheiden, ob Verbandsgemeinderäte Akten einsehen dürfen, die im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei Fahrtkosten stehen.
Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, sagt, dass Bernhard Busch in einer Sitzung über das Thema sprechen und auch Fragen beantworten dürfe. Schließlich hätten die Mitglieder des Verbandsgemeinderats ein Informationsrecht. Ob Busch allerdings sprechen wolle, stehe auf einem anderen Blatt.

Der TV hat bei Dr. Andreas Ammer nachgefragt, der Bernhard Busch anwaltlich vertritt. Eine Antwort steht noch aus.Ergebnis des Disziplinarverfahrens

Die Bandbreite der Ergebnisse am Ende eines Disziplinarverfahrens reicht von der Einstellung des Verfahrens über einen Verweis oder eine Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. Diese kann die Entfernung aus dem Dienst zum Ziel haben. In diesem Fall kann die Disziplinarbehörde einen Beamten vorläufig des Dienstes entheben. Der aufgrund eines Urteils aus dem Dienst entfernte Beamte erhält für die Dauer von sechs Monaten einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 Prozent der letzten Dienstbezüge.

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