Asbestverseuchung - Behörden stoppen gefährliche Dachreinigung im Kreis Trier-Saarburg

Ralingen · Weil eine Firma ein Dach mit asbesthaltigem Belag mit dem Dampfstrahler gesäubert hat, ist auf einem Grundstück in Ralingen quadratmeterweise Erdreich als Sondermüll entsorgt worden. Wer dafür aufkommen muss, ist offen.

Diesen Tag Anfang August wird Ulla Gierens wohl so schnell nicht vergessen. Zwei Männer klingeln an ihrer Haustür und bieten an, das Dach ihres Hauses in Ralingen-Olk (Kreis Trier-Saarburg) zu säubern. Das kommt der Seniorin gelegen. Denn auf dem Dach hat sich im Laufe der Jahre mehr und mehr Moos gebildet. "Wenn es stark geregnet hat, dann hat das Moos die Regenrinne verstopft", sagt Gierens. Die Folge waren Überschwemmungen rund um das Haus, das sie gemeinsam mit ihrem Sohn bewohnt.

Mit solchen Unannehmlichkeiten soll nun Schluss sein. Mit dem Dampfstrahler soll das Dach von den lästigen Gewächsen befreit werden. Und der Preis stimmt ebenfalls. Rund 4000 Euro soll die Aktion kosten. Ulla Gierens ist zufrieden.Der Alptraum beginnt

Die Olkerin ist auch noch einen Tag nach dem Beginn der Arbeiten zufrieden. Denn die Arbeiten gehen gut voran. Eine halbe Stunde vor dem Ende der Säuberungsaktion beginnt dann das, was Gierens als "Albtraum" bezeichnet. "Plötzlich stand jemand vom Amt da und hat die Arbeit einstellen lasen", sagt sie.
Was ist geschehen? Beim Bau des Hauses in den 80er Jahren hatte der Dachdecker sogenannte Berliner Wellen verlegt. Und die enthielten bis Anfang der 90er Jahre Asbest. Solange die asbest haltigen Baustoffe unberührt bleiben, ist das kein größeres Problem. Es wird jedoch eins, sobald die Baustoffe mechanisch bearbeitet werden, da dabei feiner Asbeststaub entsteht.

Das hat wohl auch derjenige gewusst, der die Dacharbeiten gesehen und den Behörden gemeldet hat. Die Folge ist, dass die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und auch die Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) aktiv geworden sind.
Verfahren gegen Firma


Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, sagt: "Die SGD hat gegen die ausführende Firma ein Strafverfahren eingeleitet." Denn im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen sind besondere Vorkehrungen zu beachten. Und das ist nach Ansicht der Behörde nicht geschehen. Nähere Auskünfte zum Dach in Olk gibt es von der Behörde keine. Eine Sprecherin verweist auf die Zuständigkeit der Kreisverwaltung.

Die Einstellung der Arbeiten ist für Ulla Gierens zwar ärgerlich. Doch sie hat viel größere Probleme: Auf ihrem Grundstück sowie auf einem benachbarten sind Bodenproben entnommen worden. Überall dort, wo das bei Reinigungsarbeiten anfallende Wasser hingespritzt ist.

Ergebnis: Teilweise müssen Grasnarbe und Erdreich abgetragen werden, sagt Pressesprecher Müller. Hecken und Sträucher wurden radikal gestutzt. Das Gehölz ist ebenso Sondermüll wie das Erdreich und das Moos, das auf die Flächen rund ums Haus niedergegangen war.

Ulla Gierens ist mit den Nerven am Ende. Und das aus mindestens zwei Gründen. Mehr als vier Wochen hat die Entsorgungsfirma gebraucht, die kontaminierte Grasnarbe abzutragen. Dazu sagt Pressesprecher Müller: "Krankheitsbedingt hat es Verzögerungen gegeben."

Was die 72-Jährige noch stärker belastet ist die Frage, wer für all die Arbeiten zahlt. Denn die Kreisverwaltung streckt die Kosten zwar vor. Doch ihr Bestreben wird sein, sich das Geld zurückzuholen. Wenn es geht, von der Firma, die das Dach reinigte. Wenn das nicht funktioniert, wird Ulla Gierens zahlen müssen. "Ich weiß nicht, wie ich das machen soll", sagt sie.

In ihrer Not hat sie einen Rechtsanwalt genommen. Der hat die Firma aus Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.Extra

Durch den Abriss asbesthaltiger Gebäude und Dächer wird Asbeststaub freigesetzt und kann so in die Atemwege gelangen. Asbest fasern können Krebs auslösen. Seit 2005 darf man sein Asbestdach nicht durch Abschleifen oder Bohren beschädigen und auch nicht lebensverlängernd behandeln lassen, darunter fällt auch das Streichen des Dachs. Was ist zu tun? Auskünfte über erste Ansprechpartner geben unter anderem das Bauamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Architektenkammer oder die Industrie- und Handelskammer. Wichtig ist, dass der jeweilige Beauftragte die Befähigung nach TRGS 519 vorweisen kann. Nur dann ist der Betrieb autorisiert, eine Dachsanierung wegen Asbest vorzunehmen. har

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