Stadtentwicklung Streit um Stützmauer in Trier-Olewig: Stadt zahlt 100 000 Euro extra

Trier · Vier Jahre lang haben sich Trier und Mainz darüber gestritten, wer die Kosten für die Sanierung der Stützwand übernehmen muss. Die Geschichte ist eine Posse aus dem deutschen Behördenalltag.

 Fertig saniert ist die Olewiger Stützmauer bereits seit Jahren. Wer dafür zahlen muss, steht erst seit Kurzem fest.

Fertig saniert ist die Olewiger Stützmauer bereits seit Jahren. Wer dafür zahlen muss, steht erst seit Kurzem fest.

Foto: Christiane Wolff

Die Stadt: „Das Land muss zahlen!“ Das Land: „Die Stadt muss zahlen!“: Das waren die gegensätzlichen Positionen in einem Rechtsstreit darüber, wer für die Sanierung der Stützmauer entlang der Olewiger Straße aufkommen muss. Nach vier Jahren steht nun fest: Trier und Mainz müssen sich die Baukosten teilen (siehe Info). Der Geschichte vorausgegangen war eine Serie von Pannen:

Das Zeitproblem: Dass die alte Bruchsteinmauer entlang der Olewiger Straße der Last des darüber liegenden Weinbergs nicht mehr ewig standhält, war seit Jahren klar. Trotzdem wurde das Problem so lange aufgeschoben, bis 2012 an mehreren Stellen die Natursteine aufbrachen. Anfang 2013 verordnete die Stadtverwaltung schließlich Tempo 30 auf der Olewiger Straße, die neben der Mauer verläuft und über die täglich rund 24 000 Autos rollen. Durch das verringerte Tempo sollten die Erschütterungen für das marode und offenbar nicht mehr standfeste Bauwerk möglichst gering gehalten werden. Die Zeit drängte also ordentlich, als die Stadt die Sanierung der Mauer in Angriff nahm.

Die Planung: Rund 334 Meter der insgesamt 470 Meter langen Mauer gehören dem Land, das Eigentümer des darüber liegenden Weinbergs ist. Für die Stadtverwaltung war damit klar: Als Eigentümer ist Mainz für die Mauersanierung zuständig. Das Land willigte ein, übernahm die Bauträgerschaft, plante die Sanierung im Detail und beauftragte die Baufirmen. Im August 2013 begannen die Arbeiten: Die alte Natursteinmauer wurde zurückgebaut und durch eine neue Betonmauer ersetzt.

Der Irrtum: Nicht nur das Land, auch die Vereinigten Hospitien sollten nach Meinung der Stadt für die Mauersanierung zahlen. Denn die Stiftung besitzt ebenfalls ein Stück Weinberg im besagten Hang – und damit etwa 90 Meter Mauer. Doch während die Bauarbeiten schon längst liefen, zauberten die Vereinigten Hospitien im Frühjahr 2014 ein Jahrzehnte altes Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts aus dem Hut.

In diesem geht es um eine andere, ehemals sanierungsbedürftige Stützmauer im Landkreis Trier-Saarburg. Entscheidend dafür, wer die Kosten für die Instandhaltung solcher Mauern tragen muss, sei nicht, wem das Bauwerk gehört, entschied das Verwaltungsgericht damals. Vielmehr spiele es eine Rolle, ob Mauer oder Straße zuerst da waren. Sofern eine vorhandene Stützwand eine später gebaute Straße schütze, werde die Wand zum Bestandteil der Straße – und die Kommune zum Kostenträger für Sanierungsarbeiten.

Dass das Urteil aus dem Jahr 1986 auch für die Olewiger Stützmauer zutrifft, darüber waren sich Stadt und Land schnell einig. Die Bauträgerschaft wechselte ins Trierer Rathaus.

Die Zuschussfrage: Nun hatte zwar  die Stadt den Hut auf in Sachen Mauersanierung. Das Land war aber trotzdem weiter mit im Boot. Denn städtische Straßenbauprojekte werden generell vom Land mit Zuschüssen in Höhe von 65 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Das Problem: Zuschüsse müssen zwingend vor dem Beginn von Bauarbeiten beantragt und bewilligt werden. Das sieht das Gesetz so vor.

Die Sanierung der Olewiger Mauer lief zu diesem Zeitpunkt allerdings schon seit einem knappen Jahr.

Die Stadt versuchte – angesichts der unglücklichen Gemengelage – trotzdem ihr Glück. Ohne Erfolg: „Der nachträglich von uns eingereichte Zuschussantrag wurde vom Land abgelehnt“, bestätigt Joachim Henn, Leiter des Rechtsamts der Stadtverwaltung. „Aber dass wir auf den kompletten Baukosten alleine sitzen bleiben sollten, schien uns nicht richtig“, erläutert Henn. Schließlich habe das Land ja ursprünglich zugestimmt, die Baukosten zu übernehmen, und auch die Arbeiten beauftragt.

Stadt und Land einigten sich darauf, die Sache per Schiedsgerichtsverfahren zu klären. „Die Maximalforderung der Stadt lautete zu diesem Zeitpunkt, dass das Land alle Kosten tragen muss. Die Maximalforderung des Landes war, dass Trier alles alleine zahlen soll“, berichtet Henn von dem Verfahren.

Dem sehr umsichtigen und um Einigung bemühten Richter sei es schließlich zu verdanken gewesen, dass die Parteien sich annäherten.

Das Ergebnis: Stadt und Land übernehmen die 1,1 Millionen Baukosten für die 340 Mauermeter im Landesbesitz jeweils zur Hälfte. Statt 65 Prozent Landesförderung, die es bei einem regulären Zuschussverfahren gegeben hätte, übernimmt das Land also 50 Prozent der Kosten beziehungsweise knapp 550 000 Euro.

Bei einem 65-Prozent-Zuschuss hätte die Stadt dagegen rund 715 000 Euro vom Land erhalten.

Weil das Land die Bausumme von 1,1 Millionen Euro aber bereits im Jahr 2014 bezahlt hat, muss die Stadt nun für die „vorgestreckte“ Summe Zinsen zahlen. Und zwar gut 56 000 Euro. Dazu kommen noch rund 40 000 Euro für Rechtsanwälte und das Honorar des Richters im Schiedsgerichtsverfahren.

Der Trierer Stadtrat soll der Kostenübernahme in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag zustimmen.

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