Bürgerentscheid Nach Ja zu „Blauer Lagune“: Kommen nun mehr Bürgerentscheide auf Trier zu?

Trier · In Sitzungssälen, Wohnzimmern und Internetforen diskutiert Trier zurzeit über Sinn und Unsinn des Bürgerentscheids. Rollt eine Flutwelle solcher Entscheide auf die Stadt zu?

 Das Theater könnte im Mittelpunkt eines Bürgerentscheids landen, wenn der Stadtrat einen konkreten Sanierungsbeschluss gefasst hat.

Das Theater könnte im Mittelpunkt eines Bürgerentscheids landen, wenn der Stadtrat einen konkreten Sanierungsbeschluss gefasst hat.

Foto: friedemann vetter (ve.), Friedemann Vetter/Friedemann Vetter

Das Theater wird saniert oder abgerissen, das Moselstadion weicht einem Parkhaus, die Innenstadt wird autofrei, die Mosel erhält eine Strandpromenade. Vier utopische Szenarien, die natürlich völlig frei erfunden sind, aber über Themen wie diese redet man zurzeit in Trier — unter dem Motto Bürgerentscheid.

Da der erste Versuch ein voller Erfolg für die Initiatoren war und zur Verlängerung des Pachtvertrags für die Tankstelle in der Ostallee führte (der TV berichtete mehrmals), erwarten oder fürchten jetzt viele Protagonisten der Politik-Szene, der nächste Entscheid lauere schon um die nächste Ecke. Mehr noch: Ein Bürgerentscheid sei zu leicht erreichbar, sagen einige. Minderheiten könnten so Stadtrat und Stadtvorstand entmachten und ihre Interessen durchsetzen.

Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz regelt die Bedingungen im Paragrafen 17a. Bereits Punkt 2  listet die Fälle auf, in denen ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist: Per Gesetz geregelte Aufgaben des Bürgermeisters, Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, der Haushalt und die Tarife der Ver- und Entorgungsbetriebe, die Bauleitpläne und Projekte, die ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern — all diese Punkte können nicht in einen Bürgerentscheid gepackt werden.

Der aktuelle Fall in Trier ist hier ein gutes Beispiel. Der Bürgerentscheid  hat zwar das Ziel erreicht, die Existenz der sogenannten Blauen Lagune in der Ostallee um mindestens zehn Jahre zu verlängern. Doch die von Pächter Lothar Schmitz angedeutete komplette Erneuerung der Tankstelle durch den Mutterkonzern BP würde eine Änderung des Bebauungsplans erfordern, und den könnte ein Bürgerentscheid eben nicht erzwingen, da er in die Kategorie des förmlichen Verwaltungsverfahrens fällt.

Ein Bürgerentscheid kann auch die Investitionsschwerpunkte im kommunalen Haushalt nicht diktieren oder aufheben, er kann der Stadt Trier weder ein gutes und sicheres Radwegenetz noch eine neue Eishalle verschaffen, er kann die Busfahrpläne und die Müllgebühren nicht ändern. Auch die eben erwähnten fiktiven Beispiele — die autofreie Innenstadt, der Abriss des Moselstadions, die Strandpromenade an der Mosel — wären mit Investitionen und Verwaltungsverfahren verbundene Projekte, die für einen Bürgerentscheid unerreichbar sind. Denn er muss die zu entscheidende Angelegenheit in Form einer Ja- oder Nein-Frage präsentieren und neben der Begründung auch einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten des erwünschten Projekts enthalten. Der Entscheid selbst kostet natürlich auch Geld, im Fall der Tankstelle waren es rund 200 000 Euro.

Dennoch sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid mächtige Instrumente, gerade in emotionalen und öffentlich heiß diskutierten Fragen. Ein Beispiel: Soll die Stadt Trier das Geschenk der Volksrepublik China in Form einer mehr als sechs Meter hohen Statue von Karl Marx tatsächlich annehmen und im Frühjahr 2018 öffentlich auf dem Simeonstiftplatz ausstellen? Nach der gesetzlichen Definition wäre ein Bürgerentscheid zu dieser Frage möglich, zumal er sich auch auf einen konkreten Beschluss des Trierer Stadtrats bezieht. Dieser hat im April mehrheitlich zugestimmt, das Geschenk aus China anzunehmen.

Doch da wäre noch das Theater. Michael Frisch, Landtagsabgeordneter und Fraktionschef der AfD im Stadtrat Trier, hat bereits verkündet, dass seine Partei sich einen Bürgerentscheid zum Theater „sehr gut vorstellen könnte“.Hat Frisch bereits einen Entwurf in der Schublade liegen? Denn auch ein Rat kann beschließen, dass ein Bürgerentscheid über eine bestimmte Angelegenheit durchgeführt wird — falls es dafür eine Mehrheit gibt.

„Nein“, sagt Frisch auf Anfrage des TV. „Wir wollen dem neuen Intendanten Zeit geben, sich zu orientieren. Es gibt auch noch keinen Stadtratsbeschluss zur Sanierung. Den wollen wir abwarten.“ Frisch betont, ein Bürgerentscheid könne keine komplexe Problematik wie die Zukunft des Theaters regeln. „Aber er kann möglicherweise eine Entscheidung des Stadtrats korrigieren“, sagt der AfD-Politiker. „Falls der Rat eine Theatersanierung für 80 Millionen Euro beschließt, könnte anschließend ein Bürgerentscheid fragen: Soll die Stadt das wirklich tun — ja oder nein?“

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