Trunkenheitsfahrt in Taben-Rodt mit zwei Toten - Mann muss ins Gefängnis

Koblenz/Taben_Rodt · Ein inzwischen 25-Jähriger hat unter Alkoholeinfluss an Karfreitag vor zwei Jahren bei Taben-Rodt (VG Saarburg) mit seinem Wagen einen Unfall gebaut. Zwei Männer aus Saarburg starben dabei. In diesem Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Montagmorgen die Revision zurückgewiesen.

Sowohl das Amtsgericht Saarburg wie das Landgericht Trier hatten den Mann zuvor zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die sie nicht zur Bewährung ausgesetzt hatten. Begründet hatten sie dies damals unter anderem damit, dass der Öffentlichkeit eine Bewährungsstrafe nicht zu vermitteln sei. Dagegen hatte der Verteidiger des Fahrers Revision eingelegt, über die nun der Strafsenat am OLG Koblenz verhandelt hat. Laut dem Rechtsanwalt, der eine der Witwen vertritt, sind mündliche Verhandlungen in der Revisionsinstanz selten.

Die Strafprozessordnung sieht sie vor, wenn der Senat sich über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht einig ist. Der Fall hatte die Region in der Vergangenheit beschäftigt. Der Fahrer hatte sich mit deutlich über zwei Promille ans Steuer seines Wagens gesetzt. Dies war bei einer Hochrechnung des Werts ermittelt worden, der etwa zweieinhalb Stunden nach dem Unfall gemessen worden war. Der junge Mann war mit seinem Auto auf der B 51 auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem anderen Wagen zusammengestoßen. Dessen Fahrer und Beifahrer starben noch an der Unfallstelle.

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