Verkehr Rheinland-pfälzische Polizei erfasst automatisch Kennzeichen

Trier · Ermittler erhoffen sich Fahndungserfolge durch Abgleich von Nummernschildern. Der Landesdatenschützer ist skeptisch.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Felix Kästle

Die rheinland-pfälzische Polizei bekommt noch in diesem Jahr Lesegeräte für das automatische Erkennen von Autokennzeichen. Damit können von stationären oder mobilen Kameras erfasste Kennzeichen in Sekundenschnelle mit Fahndungsdateien abgeglichen werden.

Denkbare Einsatzbereiche seien Fahrzeugfahndungen oder die Aufklärung von organisierten Wohnungseinbrüchen oder Raub­überfällen, sagte ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums unserer Zeitung. Wie viele Geräte angeschafft und wie sie auf die Polizeipräsidien im Land verteilt werden, stehe allerdings noch nicht fest.

In anderen Bundesländern gibt es die Kennzeichenlesesysteme schon seit längerem. Bayern etwa setzt das kurz AKLS genannte System schon seit zwölf Jahren ein. Aber auch in Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern werden Autokennzeichen zur Verbrechenbekämpfung überprüft.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem System allerdings Grenzen gesetzt. Nach einem inzwischen schon zehn Jahre alten Urteil dürfen Autokennzeichen nicht ohne konkreten Anlass oder flächendeckend gescannt werden. Der Grund, warum im vergangenen Jahr überarbeiteten rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eigens ein entsprechender Passus eingefügt wurde. In dem Gesetz steht auch, dass die gefilmten Kennzeichen – außer im Trefferfall – direkt wieder gelöscht werden müssen.

„Was im Gesetz steht, ist in Ordnung“, meint der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann. Dennoch sieht er in den automatischen Kennzeichenlesesystemen „schon eine gewisse Missbrauchsgefahr“, weil man nicht sicher wisse, wie AKLS in der Praxis gehandhabt werde.

Im benachbarten Saarland hatte es die Möglichkeit der automatischen Kennzeichenerfassung fünf Jahre lang gegeben, bis sie 2012 wieder aus dem Polizeigesetz gestrichen wurde. „Kein Problem“, meinte seinerzeit der CDU-Landtagsabgeordnete Günther Becker. Die Regelung könne ruhig aus dem Gesetz gestrichen werden, weil sie ohnehin nie zum Einsatz gekommen sei.

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