Vorsorge Referent erläutert Vorsorgemöglichkeiten

Waxweiler · (red) Um Vorsorgemöglichkeiten ging es bei einem Vortragsabend der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB). Reinhold Seiwert vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Prüm erläuterte Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung. Beide seien dazu da, einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, zu vertreten und ihn zu unterstützen.

 Vorsorge einfach und verständlich erklärt Reinhold Seiwert vom SKFM Prüm sprach bei der KEB im Dechant-Faber-Haus  Waxweiler. Um Vorsorgemöglichkeiten ging es bei einem Vortragsabend der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) in Waxweiler. Reinhold Seiwert vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Prüm e.V. erläuterte Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung. Beide seien dazu da, einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, zu vertreten und ihn zu unterstützen. Die Patientenverfügung dagegen sei ein Dokument, mit dem man seine Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen festlegen könne. Meist gehe es um ein Behandlungsende bei schwerer Krankheit oder Demenz. Die 20 interessierten Zuhörer waren begeistert von den überaus verständlichen und nachvollziehbaren Erklärungen des Referenten. Sie trugen mit ihren guten Fragen zu einer gelungenen Weiterbildungsveranstaltung bei. Interessierte an diesem Thema können sich bei Reinhold Seiwert oder bei Dominik Kirschbaum vom SKFM Prüm umfassend und kostenlos beraten lassen unter Telefon: 06551-980887 oder 06551-2084.  Foto: Michael Fischer

Vorsorge einfach und verständlich erklärt Reinhold Seiwert vom SKFM Prüm sprach bei der KEB im Dechant-Faber-Haus Waxweiler. Um Vorsorgemöglichkeiten ging es bei einem Vortragsabend der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) in Waxweiler. Reinhold Seiwert vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Prüm e.V. erläuterte Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung. Beide seien dazu da, einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, zu vertreten und ihn zu unterstützen. Die Patientenverfügung dagegen sei ein Dokument, mit dem man seine Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen festlegen könne. Meist gehe es um ein Behandlungsende bei schwerer Krankheit oder Demenz. Die 20 interessierten Zuhörer waren begeistert von den überaus verständlichen und nachvollziehbaren Erklärungen des Referenten. Sie trugen mit ihren guten Fragen zu einer gelungenen Weiterbildungsveranstaltung bei. Interessierte an diesem Thema können sich bei Reinhold Seiwert oder bei Dominik Kirschbaum vom SKFM Prüm umfassend und kostenlos beraten lassen unter Telefon: 06551-980887 oder 06551-2084. Foto: Michael Fischer

Foto: tv/Foto: Michael Fischer

Die Patientenverfügung dagegen sei ein Dokument, mit dem man seine Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen festlegen könne. Meist gehe es um ein Behandlungsende bei schwerer Krankheit oder Demenz. Die 20 Zuhörer waren begeistert von den überaus verständlichen und nachvollziehbaren Erklärungen des Referenten.

Interessierte an diesem Thema können sich bei Reinhold Seiwert oder bei Dominik Kirschbaum vom SKFM Prüm umfassend und kostenlos beraten lassen unter Telefon 06551/980887. Foto: Michael Fischer

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