Mann aus Morbach soll Ehefrau gewürgt haben - Verhandlung am Amtsgericht Bernkastel-Kues vertagt

Bernkastel-Kues/Morbach · Ein Mann aus der Einheitsgemeinde Morbach soll seine Ehefrau mit einem Gürtel gewürgt haben. Die am Freitagmorgen begonnene Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Claudia Stadler musste allerdings nach einer knappen Stunde wieder vertagt werden, da ein weiteres Gutachten eingeholt werden soll. Erst danach kann die eigentliche Hauptverhandlung beginnen.

Der Fall: Im April 2016 soll sich der Angeklagte im gemeinsamen Wohnhaus mit seiner Frau zum wiederholten Mal gestritten haben. Sie soll dann im Haus einen eigenen Schlafplatz gesucht haben. Daraufhin habe der Mann sie am Hals gepackt und in einen Kleiderschrank gedrückt, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Mehrfach soll er sie ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll er einen Gürtel um ihren Hals gelegt und diesen zugezogen haben, so dass die Frau in Atemnot kam. Dabei soll die Äußerung "Ich werde es jetzt zu Ende bringen" gefallen sein.

Anschließend soll er den Gürtel ein zweites Mal zugezogen haben. Dabei soll es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Gehirndurchblutung der Frau gekommen sein. Die Forensik habe mehrere Blutergüsse im Halsbereich am Arm und am Oberschenkel festgestellt. Der Angeklagte hörte der Verlesung der Anklage am Freitag im Amtsgericht Bernkastel-Kues regungslos zu. Sein Verteidiger erklärt daraufhin, dass sein Mandant sich im Wege einer Verständigung äußern wolle, da gegebenenfalls eine Affekthandlung vorliegen könne. Die Anwältin der Ehefrau entgegnet, dass diese erst seit einer Woche aus dem Krankenhaus entlassen sei und massive gesundheitliche Probleme habe, daher mache das keinen Sinn sondern stelle eine erhebliche Belastung für ihre Mandantin dar.

Der Verteidiger stellt daraufhin einen Beweisantrag, um einen Gutachter hinzuziehen. Der soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen. Nachdem sich das Gericht beraten hatte, gab es dem Beweisantrag statt. Es soll ein Gutachten nach Paragraf 20 Strafgesetzbuch (siehe Info) eingeholt werden, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu prüfen.

Richterin Stadler erklärte, dass natürlich der Opferschutz eine große Rolle spiele. Es stehe aber andererseits auch eine erhebliche Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung von mindestens sechs Monaten im Raum. Wenn das Gericht nun den Fehler mache, einen Beweisantrag abzulehnen, dann werde es dem Fall nicht gerecht. Laut den Vernehmungsprotokollen habe es bereits vor der Tat Vorfälle gegeben.

Unter anderem habe der Angeklagte den Ehering in den Kamin geworfen. Er sei wegen einer depressiven Verstimmung in psychiatrischer Behandlung. Da man sich in einem Bereich befinde, der in der Nähe eines Kapitaldeliktes liege, müsse ein Gutachten erstellt werden. Der Beginn der Hauptverhandlung wurde auf den 6. Juni, 9 Uhr, festgelegt, sofern bis dahin das Gutachten vorliegt. Das Gericht müsse nach wie vor von einer Unschuldsvermutung ausgehen. Zudem habe der Angeklagte die Tat nicht gestanden. Sollte das Gutachten eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, könnte das Strafmaß vermindert werden.

SCHULDUNFÄHIGKEIT WEGEN SEELISCHER STÖRUNGEN
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Paragraf 20

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