Ermittlungsverfahren: Ehemaliger Theaterintendant und Ex-Kulturdezernent der Stadt Trier unter Untreue-Verdacht

Trier · Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Ex-Intendant Karl Sibelius und Ex-Kulturdezernent Thomas Egger eingeleitet. Der Nachweis, dass die beiden ihr Budget vorsätzlich überzogen haben, dürfte schwierig werden.

 Karl M. Sibelius war von August 2015 bis November 2016 Intendant des Trierer Theaters. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Untreue. Foto: dpa

Karl M. Sibelius war von August 2015 bis November 2016 Intendant des Trierer Theaters. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Untreue. Foto: dpa

Foto: Birgit Reichert (g_kultur

Trier Am Donnerstag feiert Karl Sibelius Premiere. Als Heiliger Geist, dem engsten Vertrauten des Allmächtigen, steht der Trierer Ex-Theaterintendant auf der Bühne der Festspiele Tillysburg in Österreich. "Krach im Hause Gott" heißt das heitere Schauspiel.
Krach droht Sibelius auch wieder in Trier - nur dass es dabei nicht ganz so lustig zugeht wie in einer Komödie.

Die Trierer Staatsanwaltschaft hat gegen Sibelius ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Wegen des Anfangsverdachts der Untreue", teilte Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Montagnachmittag mit. Eine entsprechende Anzeige hatte die AfD Anfang des Jahres gestellt. Nicht nur gegen Sibelius, sondern auch gegen Ex-Kulturdezernent Thomas Egger, den der Stadtrat im Zuge des Finanzdesasters am Trierer Theater im Dezember abgewählt hat.

Der Theateretat sei unter Intendant Sibelius 2015 um circa 1,3 Millionen Euro und 2016 um circa 1,7 Millionen Euro überzogen worden, begründet die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. "Ab Juni 2016 nahm der ehemalige Kulturdezernent Thomas Egger die Budgetverantwortung gemeinsam mit dem Intendanten wahr", heißt es weiter. Aus "den der Staatsanwaltschaft bisher vorliegenden Erkenntnissen" hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, "dass der Stadt Trier durch die Budgetüberschreitungen ein Vermögensschaden entstanden" sei.
Hinweise darauf, dass die beiden Beschuldigten das überzogene Geld "für theaterfremde Zwecke eingesetzt" hätten, gebe es nicht.

Dass die Stadt Trier einen zusätzlichen Kredit von einer Million Euro aufnehmen musste, um die von Sibelius und Egger verursachte Finanzlücke zu schließen, reicht allerdings nicht aus, um die beiden vor Gericht zu bringen. "Strafbar ist die Sache nur, wenn vorsätzlich gehandelt wurde, wenn haushaltsrechtliche Grenzen bewusst missachtet wurden und der Vermögensschaden, der der Stadt entstanden ist, dafür billigend in Kauf genommen wurde", erklärt Oberstaatsanwalt Fritzen.

Das nachzuweisen dürfte schwierig werden. Der Trierer Stadtverwaltung war es jedenfalls nicht gelungen, einen juristisch belastbaren Grund zu finden, um Sibelius kündigen zu können. Damit sein Arbeitsvertrag aufgelöst werden konnte, musste ihm eine Abfindung in Höhe von 300 000 Euro gezahlt werden.

Der geheime Rechnungsprüfbericht, der dem TV vorliegt und auf dem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beruhen, hatte eklatante Lücken in der Buchführung des Theaters aufgedeckt. "Es gab zu keiner Produktion eine Kontrolle und Übersicht der aktuellen Ausgaben/Aufträge", moniert der Prüfbericht etwa. Die in der Stadtverwaltung geltenden Dienstvorschriften für Investitionen und Auftragsvergaben seien "in weiten Teilen des Theaters völlig unbekannt" gewesen. Für Aufträge seien teilweise keine Vergleichsangebote eingeholt, hohe fünfstellige Aufträge mündlich vergeben worden. An dem finanziellen Durcheinander gibt der Prüfbericht auch dem zuständigen Dezernatsbüro unter Leitung von Thomas Egger Schuld (der TV berichtete).

Das offenbar chaotische Rechnungswesen wird sich auch auf die weitere Arbeit der Staatsanwaltschaft auswirken. "Wenn die Buchführung lückenhaft war, wird das natürlich unsere Ermittlungen erschweren", räumt Oberstaatsanwalt Fritzen ein. Schließlich müsste die strafrechtliche Verantwortung für die Budgetüberschreitung durch Vertragsabschlüsse, konkrete Buchungen und einzelne Entscheidungen nachgewiesen werden. Schon bei korrekten, vollständigen Unterlagen würde diese Ermittlungsarbeit "mehrere Monate" in Anspruch nehmen.
Sibelius und Egger sind über die Tatvorwürfe, die die Staatsanwaltschaft erhebt, vorige Woche schriftlich informiert worden. Die Bitte des TV, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen, beantworteten beide am Montag persönlich - allerdings ohne sich inhaltlich zu äußern. "Von mir gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar", erklärte Sibelius. "Ich werde zu dem Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich keine Stellung nehmen. Ich bitte um Verständnis", schrieb Egger.

Rechtsanwalt Andreas Ammer, der Sibelius auch bei seinem Rechtsstreit mit der Stadt vertreten hat, erklärte gegenüber dem TV: "Wir fordern nun die Ermittlungsakte an, schauen, wie die Vorwürfe konkret belegt sind, und verfassen eine Stellungnahme." Anschließend sei wieder die Staatsanwaltschaft am Zug, "die dann entscheiden muss, ob und wie es weitergeht", sagt Ammer.

Ob Sibelius, der wieder in seiner Heimat Österreich lebt, im Rahmen der Ermittlungen nach Trier kommt, steht noch nicht fest. "Generell wird ihm selbstverständlich eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern - dafür muss er aber nicht unbedingt persönlich bei uns erscheinen", sagt Oberstaatsanwalt Fritzen.Extra: ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG

Dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeute "noch nicht, dass die Beschuldigten sich tatsächlich strafbar gemacht haben", betont Triers Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet zu ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten bestehe beziehungsweise "wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen wurde". Das Ergebnis der Ermittlungen sei offen. "Es gilt die Unschuldsvermutung", betont Fritzen.

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