Ums Jugendhaus in Konz-Hamm wird weiter gestritten

Konz-Hamm · Im ehemaligen Pfarrhaus in Konz-Hamm wohnen seit vergangenem Jahr Flüchtlinge unter 18 anstelle von Jugendgruppen. Das Gericht hält diese Nutzung für zulässig. Beim Bistum löst die Entscheidung Unmut aus.

 Im Schatten der Kirche: Der Streit ums Konz-Hammer Jugendhaus schwelt weiter. TV-Foto: Friedemann Vetter

Im Schatten der Kirche: Der Streit ums Konz-Hammer Jugendhaus schwelt weiter. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Zehn minderjährige Flüchtlinge, die ohne verantwortliche Erwachsene nach Deutschland gekommen sind, wohnen derzeit im Jugendhaus in Konz-Hamm. Sie stammen vorrangig aus Afghanistan und dem Iran. Ihre Unterkunft ist seit ihrem Einzug im Februar 2016 zum Streitobjekt geworden (der TV berichtete am 24. Februar 2016: "Betreiber widerspricht fristloser Kündigung").

Die Vorgeschichte Vor dem Einzug der Flüchtlinge wurde das Selbstversorgerhaus zur Jugendarbeit genutzt. Nicht nur katholische Gruppen konnten hier unterkommen. Christian Becker war mehr als zehn Jahre der Betreiber. Neben der Immobilie in Hamm führte er ein weiteres Jugendgästehaus in Gillenbeuren (Landkreis Cochem-Zell) sowie den Zeltplatz St. Jost (Landkreis Mayen-Koblenz). Alle Grundstücke sind Eigentum der jeweiligen Kirchengemeinden. Das Bistum Trier ist der Pächter und hatte die Nutzungsrechte an Becker übertragen. Der gemeinsame Vertrag darüber sollte eigentlich erst 2021 auslaufen.

Doch es kam anders: Im Sommer 2015 wurden laut Becker dringend Unterkünfte für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge gesucht. Der Betreiber schlug die Immobilie in Hamm als mögliche Wohnstätte vor - ohne das Bistum in Kenntnis zu setzen. Nach Absprachen mit dem Jugendamt und dem Verein Karree Eifel, einem freien Träger, der die Geflüchteten betreut, gab es grünes Licht für die veränderte Nutzung des Jugendhauses. Das Bistum war mit dem Vorgehen nicht einverstanden. Es seien "vollendete Tatsachen geschaffen worden", sagt Kirsten Straus, Finanzdirektorin des Trierer Bistums. Grundsätzlich wolle das Bistum selbst darüber entscheiden, wo Jugend- und wo Flüchtlingsarbeit betrieben werden soll. Dafür war es zu spät, denn die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge waren bereits in das Jugendhaus in Konz-Hamm gezogen. In der Folge wollte der kirchliche Pächter die Vereinbarungen ändern. Anstelle des laut Straus "hochsubventionierten" Vertrages sollte ein neues Abkommen mit "marktüblichen Preisen" treten. Doch die Preisvorstellungen der beiden Parteien liefen weit auseinander - so weit, dass keine Einigung erfolgte. Darauf kündigte das Bistum fristlos. Die Jugendlichen blieben in der Unterkunft wohnen. "Wir wollen die Uneinigkeiten nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge austragen", sagt Straus. Mit dem Trägerverein Karree Eifel, der sich um die Flüchtlinge kümmert, schloss das Bistum einen neuen Vetrag.

Das Gerichtsurteil Gegen die Kündigung wehrte sich Becker vor Gericht erfolgreich. "Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist noch bis zum Jahr 2021 ausgeschlossen", heißt es in dem Urteil des Landgerichts Trier, das dem TV vorliegt. Die Richter argumentieren unter anderem damit, dass das Bistum "sein eigenes Gewinnstreben über die Vertragspflichten gegenüber dem Kläger", sprich Becker, gestellt habe. Das Gericht begründet die Aussage damit, dass das Bistum die Belegung mit Flüchtlingen erst als Kündigungsgrund nannte, diese Nutzung dann aber dem Verein Karree Eifel ermöglichte.

Das Bistum legte Berufung ein. Doch das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Auffassung der Trierer Kollegen: "Das Vorgehen entspricht vielmehr im Allgemeinen dem kirchlichen Verständnis in der Flüchtlingspolitik, insbesondere der Beherbergung von Fremden aus Gründen der Barmherzigkeit." Für den Senat sei nicht nachvollziehbar, "warum dies dem vereinbarten Zweck der Jugendarbeit widersprechen soll", heißt es in dem Urteil.

Nach dem Gerichtsurteil Seit dem Richterspruch des Oberlandesgerichts herrscht weitgehend Funkstille zwischen den beiden Parteien. Der Träger Karree Eifel zahlt die Miete bisher weiterhin an das Bistum, mit dem ein weiterer Vertrag geschlossen wurde, der erst 2019 auslaufen soll. Becker prangert das an: Das Gericht habe festgestellt, dass er laut dem geltenden Vertrag der Betreiber ist. Somit würde ihm die Miete zustehen, über deren Höhe Bistum sowie Träger schweigen.

Das Bistum hingegen beharrt darauf, dass es den Betreiber angesichts der veränderten Nutzung nicht mit kirchlichen Geldern subventionieren will. Über das Urteil zeigt sich Straus erstaunt: "Wir sind davon ausgegangen, dass die Nutzung dem Vertrag widerspricht, besonders in Anbetracht der Subventionierung." Nun wolle man einen "akzeptablen Vergleich" anstreben. Zu den Forderungen von Becker, zu denen auch ein vertraglich geregelter jährlicher Zuschuss von 9000 Euro zählt, will sich Straus noch nicht äußern. Das Ganze müsse von Juristen auseinanderdividiert werden.
Beide Seiten wollen den Fall abschließen, wobei Becker sich nur dann auf Gespräche einlassen will, wenn das Bistum konkrete Verhandlungsthemen angibt. Straus: "Es wird nicht einfach, eine faire Lösung zu finden.

Meinung: Verfahrene Situation

Der Fall ist verworren, und beide Parteien haben Fehler gemacht. Der Betreiber hätte früher mit dem Bistum kommunizieren können, um einen Konflikt von Anfang an zu vermeiden. Das Bistum wiederum hätte das erste Urteil des Landgerichts Trier akzeptieren sollen. Mit der Wiederaufnahme des Rechtsstreits haben sich die Fronten nur weiter verhärtet - ohne dass eine Lösung gefunden wurde. Dass die Nutzung im Rahmen des Vertrages zulässig ist, haben die Richter entschieden. Bis 2021 müssen die beiden Vertragspartner miteinander auskommen. Je schneller sie sich zusammensetzen und die Sache regeln, desto besser. Angesichts der Rechtssprechung befindet sich Christian Becker in einer guten Verhandlungsposition. Als Betreiber müsste ihm die Miete zustehen - unabhängig davon, ob Flüchtlinge oder Jugendgruppen das Haus bewohnen. Die Frage ist also, ob der Vertrag zwischen Bistum und dem Träger Karree Eifel überhaupt rechtens ist. n.hartl@volksfreund.de
Extra: Die Bewohner des Jugendhauses

In dem ehemaligen Pfarrhaus in Konz-Hamm leben laut Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Jugendlichen, die ohne Eltern oder verantwortliche Erwachsene nach Deutschland gekommen sind, besuchen die Realschule plus in Konz oder die Berufsbildende Schule (BBS) in Saarburg. "Einige Jugendliche sind in Praktika bei regionalen Betrieben eingegliedert", so Müller. Außerdem seien sie in dörfliche Angebote beziehungsweise Vereinsstrukturen integriert. Die Flüchtlinge, hauptsächlich Afghanen und Iraner, werden durch Fachkräfte des Vereins Karree Eifel betreut. Dieser agiert im Auftrag des Jugendamtes.

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