Gericht Nach Amokfahrt bei Konz – Muss 20-Jähriger dauerhaft in Psychiatrie bleiben?

Konz/Trier/Wasserliesch · Ein 20-Jähriger soll sein Fahrzeug absichtlich über den Kreisel gesteuert haben, der die Könener Ortsumgehung an die B 419 anschließt. Nun prüft das Landgericht Trier, ob der Mann bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.

Nach Amokfahrt bei Konz – Muss 20-Jähriger dauerhaft in Psychiatrie bleiben?
Foto: Wilfried Hoffmann

Wenn die Darstellung in der Anklage der Staatsanwalt stimmt, war es fast eine Art Amokfahrt, die der Mann am 23. Oktober 2018 gemacht haben soll.  Der 20-Jährige, über dessen Zukunft seit Montag am Trierer Landgericht verhandelt wird, soll gleich mehrere Autofahrer bedrängt und mehrere Unfälle verursacht haben. Statt sich um den verursachten Schaden zu kümmern, sei er weitergefahren und habe versucht, sich selbst umzubringen. Dazu soll er sein Auto so in den Kreisel zwischen der Könener Ortsumgehung und der B 419 gesteuert haben, dass er mit dem Fahrzeug über die Leitplanke geschossen und in der Böschung gelandet ist. Nun läuft ein Sicherungsverfahren gegen den Mann, an dessen Ende er bis auf weiteres in eine Psychiatrie eingewiesen werden könnte. Die Ursache: Der Mann habe eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und sei schuldunfähig.

Erster Vorwurf Die fatale Fahrt des Mannes, der ohne gültige Fahrerlaubnis im Fahrzeug seiner Mutter unterwegs gewesen sein soll, hat laut den Ermittlern in Luxemburg begonnen. Dann soll er Richtung Konz gefahren sein – unter Drogeneinfluss. Schon die erste Verkehrsgefährdung hat sich laut Staatsanwaltschaft am Kreisel zwischen B 51neu und B 419 ereignet. Der Beschuldigte soll mit dem Wagen in den Kreisel eingefahren und dabei das Taxi einer Zeugin geschnitten haben. Er sei mehrfach ins Schleudern geraten, später von hinten dicht auf das Taxi der Zeugin aufgefahren sein und habe mehrfach versucht, das Taxi abzudrängen. Zwei weitere Fahrzeuge und ein Müllfahrzeug soll er danach in einer unübersichtlichen Kurve überholt haben.

Zweiter Vorwurf: Kurze Zeit später sei der Beschuldigte von der K 112 auf die B 51 in Richtung Saarburg gefahren sein. Im Bereich des Beschleunigungsstreifens der Auffahrt soll er das Auto eines weiteren Zeugen überholt und touchiert haben. Der Beschuldigte selbst sei ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geraten.

Dritter Vorwurf: Danach habe der 20-Jährige auf der Straße angehalten und sein Fahrzeug gewendet, um wieder nach Konz zurückzufahren. Dabei soll er den Gegenverkehr zum Abbremsen gezwungen haben.  Nur so hätten die anderen Fahrer einen Zusammenstoß vermieden.

Vierter Vorwurf: Auf der B 51 bei der Abfahrt Tawern soll der 20-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Konz gefahren sein. Ein entgegenkommender Fahrer habe seinen Wagen stark abbremsen müssen, um einen Unfall zu verhindern. Erst im letzten Augenblick soll der Beschuldigte wieder auf seine Fahrspur zurück gewechselt sein.

Fünfter Vorwurf: Auf dem Weg  zurück nach Konz hat der 20-Jährige bei Überholvorgängen laut der Anklage zwei weitere Unfälle verursacht. Beim ersten soll er seitlich mit einem Auto zusammengestoßen sein (Sachschaden 1500 Euro), bei einem weiteren Überholvorgang habe ein weiterer Zeuge stark abbremsen und auf den Bürgersteig ausweichen müssen (Sachschaden: 1000 Euro). Obwohl er die Unfälle jeweils bemerkt haben soll, soll der Beschuldigte die Fahrt fortgesetzt haben.

Ende der Irrfahrt: Letztendlich soll der 20-Jährige auf dem Weg Richtung Trier in Suizidabsicht mit unangepasster Geschwindigkeit auf den Kreisel B 51/B 419 zugefahren sein. Er sei nach nach links von seiner Fahrbahnrichtung abgekommen und habe die Verkehrsinsel überfahren, heißt es in der Anklage. Danach habe er den Kreisverkehr überfahren sowie eine dahinter liegende Verkehrsinsel mitsamt den Verkehrszeichen überrollt. Letztendlich ist das Fahrzeug laut Staatsanwaltschaft durch den Aufprall abgehoben und über eine Leitplanke geschleudert und den dortigen Abhang Richtung Moselufer hinuntergestürzt. Die Straßenmeisterei gibt die Höhe des Sachschadens mit 3000 Euro an.

Helfer beleidigt Die Fahrt war damit laut den Ermittlern beendet, die Zerstörungswut des jungen Mannes noch nicht: Am Unfallort soll er noch den Rettungswagen beschädigt haben. Zudem habe er die eintreffenden Polizeibeamten beleidigt, nachdem diese ihn fixiert hätten. Auch nach dem Transport in die Notaufnahme soll der Beschuldigte einen der Polizeibeamten mehrmals beleidigt haben. Der Beschuldigte ist laut den Ermittlern bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und seit dem 24. Oktober in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht. Ziel des Sicherungsverfahrens ist, den Aufenthalt auf unbestimmte Dauer auszudehnen.

Das Verfahren am Landgericht Trier wird am 16. und 17. April jeweils um 9 Uhr fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist für den 7. Mai vorgesehen.

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