Justiz Wenn eine Amtsbezeichnung fehlt

Thalfang · Bei der Verhandlung wegen des Rechtsstreites zwischen einem Kölner Anwaltsbüro und der VG Thalfang ist kein Urteil gefallen. Aber es gibt einen neuen Aspekt.

Justiz: Wenn eine Amtsbezeichnung fehlt
Foto: TV/Friedemann Vetter

Überraschende Wendung im Streit zwischen der Kanzlei CBH aus Köln und der Verbandsgemeinde Thalfang. Denn nach einem Gerichtstermin vor dem Landgericht Trier in dieser Woche bleibt offen, ob der Richter inhaltlich über eine Klage des Kölner Anwaltsbüros gegen die Verbandsgemeinde (VG) Thalfang entscheiden wird.

Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der VG Thalfang, war im Dezember 2016 und im Januar 2017 zweimal in Begleitung der Ortsbürgermeister Richard Pestemer aus Neunkirchen und Rainer Roth aus Lückenburg zu dem Rechtsanwaltsbüro in Köln gefahren, um sich dort wegen Fragen zur Kommunalreform rechtlich beraten zu lassen. Doch wegen aus Hüllenkremers Sicht nicht erbrachter Leistungen hatte sich dieser geweigert, zwei Rechnungen des Anwaltsbüros über 8508,50 Euro zu bezahlen. Das Kölner Anwaltsbüro hatte die VG deshalb zuerst angemahnt und anschließend verklagt (der TV berichtete mehrfach). Bei einem Prozesstermin am 21. Februar 2018 seien Zeugen zum Sachverhalt vernommen worden, sagt Sarah Weber, Pressesprecherin des Landgerichts Trier. Doch ist die mündliche Verhandlung jetzt wieder aufgenommen worden, weil dem Richter „etwas aufgefallen“ sei, wie dieser bei einem neuen Verhandlungstermin sagt. Möglicherweise sei der Vertrag nicht wirksam geschlossen, sagt der Richter.

Streitentscheidend dürfte jetzt Paragraf 49 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sein, sagt Pressesprecherin Weber. Darin sei festgelegt, dass Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden sollen, nur dann rechtsverbindlich sind, wenn sie vom Bürgermeister „unter Beifügung der Amtsbezeichnung handschriftlich unterzeichnet sind“, sagt Weber. Die Vergütungsvereinbarung des Kölner Anwaltsbüros trage zwar die Unterschrift des Bürgermeisters, jedoch sei die Amtsbezeichnung nicht beigefügt gewesen. Der Vertreter des Kölner Anwaltsbüros hält beim nur wenige Minuten dauernden Verhandlungstermin diese Woche die Klage aufrecht, die Anwältin der Verbandsgemeinde beantragt weiter, die Klage abzuweisen.

Am 9. Mai soll das Urteil verkündet werden.

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