Bäume statt Grabsteine: Morbach sucht Vorschläge für die Beisetzung

Morbach · Der Wunsch nach individuellen Bestattungsformen wird stärker. Deshalb sollen die Morbacher Ortsbeiräte Vorschläge machen.

 Künftig sollen auch Grabeinfassungen in der Einheitsgemeinde Morbach erlaubt sein, so wie hier in Hundheim. TV-Foto: Christoph Strouvelle

Künftig sollen auch Grabeinfassungen in der Einheitsgemeinde Morbach erlaubt sein, so wie hier in Hundheim. TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Friedhöfe und Bestattungsformen sind für viele Menschen sensible Themen. Dabei sind die Wünsche unterschiedlich. Der eine will seine letzte Ruhe in einem Urnengrab finden, der andere bevorzugt eine traditionelle Bestattung in einem Sarg. In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche an Friedhöfe und Bestattungskultur grundlegend geändert.

Der Anteil der Urnenbestattungen in Morbach liegt derzeit bei 60 Prozent. Deshalb hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde in seiner jüngsten Sitzung einstimmig Eckpunkte zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. "Wir wollen naturnahe Grabstätten einführen", sagt der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal.

Dabei seien neue und flexible Bestattungsformen gefragt, heißt es in der Sitzungsvorlage. So sollen auf den Friedhöfen der Einheitsgemeinde künftig Baumgrabstätten ausgewiesen werden können. Diese Grabstätten werden im Rasen im Wurzelbereich eines Baumes angelegt und mit Grabplatten versehen, auf denen Namen, Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen vermerkt sind. Künftig dürfen nur noch Urnen aus Naturstoffen verwendet werden, die abbaubar sind. Und auch bei den Gestaltungen der Gräber ändert sich einiges. Ziel ist es, für Reihen-, Wahl- und Urnengrabfelder eine einheitliche Gestaltung zu finden, um die Kosten für das Anlegen und Unterhalten der Grabfelder besser kalkulieren zu können. So wird es die auf zahlreichen Friedhöfen angelegten Trittplatten zwischen den Grabfeldern nicht mehr geben. Stattdessen werden die auf einigen Friedhöfen unzulässigen Grabeinfassungen künftig auf allen gemeindlichen Friedhöfen wieder erlaubt. Allerdings besteht für die derzeitigen Gräber Bestandsschutz.

Doch wo gibt es künftig Baumgrabfelder, und was ändert sich auf jedem einzelnen der 15 gemeindlichen Friedhöfe? Diese Entscheidung wird den jeweiligen Ortsbezirken übertragen. Die Ortsbeiräte sollen ihre eigene Friedhofsgestaltung festlegen, dabei den neuen Bestattungsformen genügend Raum geben und Vorschläge erarbeiten, welche Bestattungsformen künftig dort möglich sein sollen. Auf Grundlage der Beschlüsse aus den einzelnen Orten sollen die Satzungen nochmals überarbeitet und dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bei den Vorschlägen der Ortsbeiräte sei zu beachten, welche Möglichkeiten es auf den jeweiligen Friedhöfen gebe, sagt der Bürgermeister auf die Frage des Wenigerather Ortsvorstehers Thomas Jakobs, welche Bestattungsformen in Frage kämen. Zudem gebe es lokale Besonderheiten, denen Rechnung getragen werden müsse, sagt Hackethal.
Redner mehrerer Fraktionen haben betont, den Ortsbezirken genügend Freiheit zur individuellen Gestaltung zu lassen.

Auf die Frage von Uwe Andretta nach Barrierefreiheit der Friedhöfe sagt Hackethal, dass die Gemeinde begonnen habe, dieses Thema anzupacken. So würden bei Urnengräber inzwischen Doppelplatten verlegt, um Personen, die auf Rollatoren angewiesen sind, die Grabbesuche zu erleichtern. Hackethal: "Wir wollen die Barrierefreiheit nach und nach einrichten."Extra: Die Grabarten in der Einheitsgemeinde

In der Einheitsgemeinde Morbach werden künftig folgende Grabarten vorgehalten, die großenteils selbst gewählt werden können: Es gibt Reihengrabstätten (Einzelgräber für einzelne Personen), Wahlgrabstätten (Doppel- und Einzelgräber, die auf freien Flächen ausgesucht werden können), gemischte Grabstätten (Reihengräber und/oder Rasengräber mit einer Urne in verschiedenen Varianten), Rasengrabstätten (mit Namensplaketten), Urnengrabstätten, Baumgrabstätten, anonyme Urnengrabstätten, Grabkammern (so etwa im Urnenwald bei Hunolstein) und auch die eher seltenen Ehrengrabstätten (Gräber für besonders verdiente Bürger der Kommune, die durch die öffentliche Hand vergeben werden und nicht von den Nachfahren bestimmt werden können).

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