Bildung Rücksicht auf besondere Gegebenheiten

Daun · Bildungsministerin Stefanie Hubig stellte in Daun und Gerolstein neuen Kita-Gesetzentwurf vor.

 Ministerin Stefanie Hubig (Zweite von rechts) besucht die Integrative Kindertagesstätte in Daun.

Ministerin Stefanie Hubig (Zweite von rechts) besucht die Integrative Kindertagesstätte in Daun.

Foto: TV/Hubert Münch

(ako) Seit Monaten tourt Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), die auch für die Kindertagesstätten zuständig ist, durch Rheinland-Pfalz, um für das geplante neue Kita-Zukunftsgesetz zu werben. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, wie die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt betont. Sie hatte die Ministerin nach Daun und Gerolstein eingeladen, um mit Eltern, Kitaleiterinnen, Vertretern der Kita-Träger, Kommunalpolitikern und Erzieherinnen zu diskutieren: „Die Fragen und konstruktiven Anregungen zu hören ist ein Ziel dieses Besuchs. Sie werden im weiteren Beratungsverfahren im Landtag sicher berücksichtigt. Noch nie ist ein Gesetz so rausgekommen, wie es reingegangen ist.“ Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 verabschiedet werden und 2021 in Kraft treten.

Die Sorge gerade der kleineren ländlichen Kitas: Das neue Gesetz könne nicht Verbesserungen, sondern personelle Verschlechterungen mit sich bringen. Denn es gibt einige Herausforderungen, die auf Kitas zukommen sollen: „Neben dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit einer Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden soll jede Kita zukünftig ein Mittagessen anbieten“, so das Ministerium in einer Pressemitteilung.

„Wichtig ist uns auch, dass die Elternrechte und Mitbestimmungsprozesse im Gesetz verbindlich festgelegt werden. Aus diesem Grund wertet der Gesetzentwurf die Verantwortungsgemeinschaft aus Einrichtungsträger, Leitung der Einrichtung, Fachkräften und Eltern durch einen Kita-Beirat auf. Bei der Arbeit des Beirats ist auch der Perspektive der Kinder Raum zu geben.“

Bei ihrem Besuch in der Vulkaneifel, unter anderem in der Integrativen Kindertagesstätte in Daun, erklärte die Ministerin, dass das Kita-Zukunftsgesetz kein „Spargesetz nach Wunsch des Rechnungshofes“ werde, denn Kitas könne man nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betrachten. Ein Plus von 62 Millionen Euro komme den Kitas durch das neue Gesetz zusätzlich zu bereits 630 Millionen aus Landesmitteln zu Gute, mit einem besonderen Sozial- und Entwicklungsbudget insgesamt  72 Millionen Euro mehr. „Jeder zusätzliche Euro ist für Personal da“, so die Ministerin. Es werde keine Verschlechterungen des Personalbemessungssystems geben, entsprechende Puffer seien eingebaut und niemand werde entlassen.

Die Befürchtungen resultieren aus dem Umstand, dass künftig nicht mehr die Zahl der Kita-Gruppen, sondern der Kita-Plätze Ausschlag gebend sein soll. „Auch wenn acht Prozent der Plätze unbesetzt bleiben, werden sie vom Land finanziert“, versprach Hubig Rücksicht auf besondere Gegebenheiten im ländlichen Raum.

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