Waffen Bürger im Eifelkreis bewaffnen sich

Bitburg/Prüm · In den vergangenen drei Jahren wurde fast die Hälfte aller 451 Kleinen Waffenscheine im Eifelkreis Bitburg-Prüm beantragt. Der größte Ansturm der Antragsteller war im Jahr 2016. 13 666 Waffen sind zurzeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm registriert.

 Die Zahl der Einwohner im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit einem Kleinen Waffenschein etwa für Schreckschusswaffen ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen.

Die Zahl der Einwohner im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit einem Kleinen Waffenschein etwa für Schreckschusswaffen ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen.

Foto: dpa/Oliver Killig

Die Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm rüsten auf. Immer mehr Menschen aus der Region beantragen den sogenannten Kleinen Waffenschein. Der berechtigt seine Besitzer dazu, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen) besitzen. Dabei ist zu beachten: „Große Waffenscheine“ gibt es im Waffenrecht nicht. In der waffenrechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich der „Waffenschein“ und der „Kleine Waffenschein“. Der Besitz einer Schreckschusswaffe ist zwar auch ohne diese Lizenz möglich, aber nur mit einem „Kleinen Waffenschein“ darf man eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung bei sich haben – wenn man sie verdeckt und schusssicher bei sich hat. Wer einen solchen „Kleinen Waffenschein“ haben möchte, muss ihn bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragen. Dafür müssen zunächst aber einige Nachweise und Angaben durch die Behörde geprüft werden (sihe Infobox).

Zahlen 46 Bürger haben im Jahr 2018 bei der Kreisverwaltung einen Kleinen Waffenschein beantragt. Klingt zunächst nicht nach viel. Aber bis zum Jahr 2016 wurden Kleine Waffenscheine nur sehr sporadisch beantragt beziehungsweise erteilt. Durch die Silvester-Vorkommnisse in Köln 2015/2016 und die damit einhergehende mediale Berichterstattung gelangte der „Kleine Waffenschein“ in den Fokus der Öffentlichkeit. Und das hatte Folgen: 2016 wurden durch die Waffenbehörde im Eifelkreis Bitburg/Prüm 128 Anträge auf dies Lizenz bearbeitet. Ein Jahr später, 2017, wurden noch 44 und 2018 insgesamt 46 Anträge bearbeitet. 2018 wurden davon 41 Kleine Waffenscheine an die Bürger erteilt. Insgesamt sind damit derzeit 451 Kleine Waffenscheine auf Kreisebene unterwegs. Das heißt, annähernd die Hälfte aller Lizenzen wurden in den vergangenen drei Jahren erteilt.

Laut Auskunft der Kreisverwaltung sind derzeit 13 666 Waffen im Eifelkreis Bitburg-Prüm registriert.

Polizei Doch was sagt die für die öffentliche Sicherheit zuständige Behörde zur Aufrüstung in der Bevölkerung? Uwe Konz, Leiter der Pressestelle im Polizeipräsidium Trier, erklärt den Standpunkt der Gesetzeshüter: „Die Polizei sieht eine Bewaffnung jedweder Art sehr kritisch und rät von einer Bewaffnung – auch mit erlaubnisfreien Waffen – ab!“

Denn der Einsatz von Waffen aller Art erfordere neben den zu beachtenden rechtlichen Voraussetzungen eine Handhabungssicherheit, an der es dem Laien oft fehle. Konz: „Der Einsatz von Waffen – auch zur Verteidigung – birgt immer Gefahren von Eskalation und Eigengefährdung.“

Der Einsatz eines „Elektroschockers“ erfordere unmittelbare Nähe zum Angreifer, sagt Konz. „Wir empfehlen jedoch gerade, Abstand zu diesem herzustellen.“ Gleiches gelte für die Verwendung von Gaspistolen, Reizgas oder Pfefferspray. „Bei ungünstigen Windverhältnissen schadet das Opfer sich möglicherweise selbst, statt den Angreifer außer Gefecht zu setzen.“ Zudem sei es riskant, mit einer Gaspistole in eine Polizeikontrolle zu geraten.

Denn auch Polizisten sind keine Hellseher und können Schreckschusspistolen, die heute scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, nicht als solche erkennen. Das kann auch für den Träger einer solchen Waffe unter Umständen gefährlich werden.

Polizisten, sagt Konz, seien durch die frei verkäuflichen Waffen einer größeren Gefährdung ausgesetzt. „Darüber hinaus gilt, dass Schreckschusswaffen wegen ihrer Ähnlichkeit zu scharfen Waffen häufig bei Raubdelikten zum Einsatz kommen. Das Opfer kennt das wahre Ausmaß der Bedrohung nicht.“

Zudem könne das Mitführen einer Waffe die Hemmschwelle des Trägers senken, in einer vermeintlichen Streitsituation zu dieser Waffe zu greifen und sich durch deren Einsatz strafbar zu machen. Und wer eine Schreckschusswaffe ziehe, der müsse auch damit rechnen, dass sein Gegenüber bewaffnet sei, sagt Konz, „vielleicht sogar berechtigterweise. Dies könnte eine Gewaltspirale in Gang setzen!“

Aufgrund der Gefahren einer möglichen Eigengefährdung und Eskalation  rät die Polizei generell von einer Bewaffnung jedweder Art in der Öffentlichkeit ab.

Mehr Waffen, mehr Gewalt? Bedeuten mehr beantragte aud ausgestellte Kleine Waffenscheine in der Region auch direkt mehr Vorfälle seitens der Polizei? Wolfgang Zenner von der Polizei Bitburg stellt trotz des vermehrten Waffenaufkommens allerdings keine vermehrten Vorfälle durch mehr Wafffen in der Region fest.

„Bei uns ist kein eklatanter Anwuchs spürbar“, sagt er. Dem schließt sich Georg Bührmann von der Polizeidienststelle Prüm an. „Bei uns sind keine vermehrten Fälle oder Einsatzmaßnahmen festzustellen.“

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