Wenn Hunde Zähne zeigen

Bitburg-Prüm · In manchen Eifelgemeinden müssen Hundehalter tief in die Tasche greifen - vor allem, wenn ihr Vierbeiner als gefährlich gilt. Wonach sich diese Einschätzung richtet und wie hoch die Hundesteuer ausfällt, unterscheidet sich im ganzen Kreis.

Bitburg-Prüm Wo der Hund begraben liegt, kann wichtig sein, ist in diesem Fall aber eher zweitrangig. Entscheidend ist vielmehr, zu welcher Rasse er gehört und wo er lebt. Für die Vierbeiner fällt in der Regel Hundesteuer an. Und für gefährliche Hunde ist diese Steuer oft deutlich höher. Wer als Hundehalter also ein Tier an der Leine hat, das gemäß Landesverordnung als gefährlich einzustufen ist (siehe Info), für den wird es unter Umständen richtig teuer. Denn die Höhe der Hundesteuer ist Sache der Gemeinden. Und ein Blick auf das Kreisgebiet zeigt, dass die Gemeinden damit völlig unterschiedlich umgehen.
In mehr als der Hälfte aller 235 Eifelkreis-Gemeinden spielt es laut Satzung keine Rolle, ob der Hund gefährlich ist oder nicht. In diesen Ortschaften gibt es lediglich eine allgemeine Hundesteuer, die für alle gilt. Egal ob Pudel oder Pit Bull Terrier. In den übrigen Gemeinden jedoch wird bei der Besteuerung sehr wohl unterschieden, ob das Tier gefährlich ist oder nicht.
So wie in Bitburg. Dort ist das Halten von Hunden ohnehin nicht billig, das Halten so genannter Kampfhunde aber richtig teuer. Für einen Hund, der als ungefährlich gilt, werden 72 Euro verlangt. Für einen gefährlichen Hund ist mit 892 Euro mehr als das Zehnfache fällig. Und wer meint, die eigenen vier Wände gar mit drei Kampfhunden teilen zu müssen, der zahlt in der Kreisstadt pro Jahr 2592 Euro Hundesteuer. Zum Vergleich: In vielen Gemeinden der VG Prüm müsste ein Hundehalter für die selben drei Hunde gerade einmal 90 Euro zahlen, also nur ein Bruchteil dessen, was in der Kreisstadt gefordert wird. Und Bitburg ist für Kampfhundehalter nicht einmal das teuerste Pflaster im Kreisgebiet.
In Baustert (VG Bitburger Land) beispielsweise sind für den ersten gefährlichen 516 Euro fällig, für den zweiten 1032 und für den dritten sowie jeden weiteren Hund sogar 1548 Euro. Und in Ließem (VG Bitburger Land) kassiert die Gemeinde bereits ab dem ersten Kampfhund 1000 Euro. Genau genommen würde sie so viel kassieren, wenn es im Ort einen als gefährlich eingestuften Hund gäbe. Doch das ist nicht der Fall.
"Wir wollen hier einfach keine Kampfhunde haben", sagt Ließems Ortsbürgermeister Hubert Metz. Als vor Jahren die schweren und zum Teil tödlichen Beißattacken von Kampfhunden durch die Medien gegangen seien, habe man sich im Rat dazu entschieden, die Hundesteuer für gefährliche Hunde möglichst hoch anzusetzen. "Schließlich haben wir auch kleine Kinder im Dorf", sagt Metz. Und was da passieren könnte, will er sich nicht ausmalen. Gleiches gilt auch für Baustert. Wie der dortige Bürgermeister Udo Brück erklärt, habe es für die bereits vor Jahren eingeführte Kampfhundesteuer in dieser Größenordnung keinen konkreten Anlass gegeben. Die Höhe der Steuer soll abschrecken. Und das tut sie auch.
Es gibt aber auch Gemeinden im Kreisgebiet, in denen selbst die Haltung ungefährlicher Hunde vergleichsweise teuer ist. Spitzenreiter ist Schwankweiler (VG Südeifel), wo die Steuern insgesamt recht hoch sind. Ein ungefährlicher Hund - zum Beispiel ein Labrador - kostet dort 120 Euro, eine dreiköpfige Labradorfamilie sogar 720 Euro.In den meisten Gemeinden des Prümer Lands hingegen werden lediglich 20 Euro für den ersten Hund gefordert. Und in Affler (VG Südeifel) sind es sogar nur 18 Euro.
Das absolute Steuerparadies für Hundehalter ist allerdings Pittenbach. Die 100-Einwohner-Gemeinde in der VG Prüm ist nämlich das einzige Dorf im gesamten Eifelkreis, das keine Hundesteuer erhebt. Weder für harmlose noch für gefährliche Hunde. Warum das so ist, kann Ortsbürgermeister Matthias Pütz auch nicht sagen. "Das war eigentlich schon immer so", sagt er. "Wahrscheinlich liegt es daran, dass wir auch so immer ganz gut über die Runden gekommen sind."Extra: GEFÄHRLICHE HUNDE


Als gefährlich gelten laut Landesgesetz über gefährliche Hunde grundsätzlich schon mal alle Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde des Typs Pit Bull Terrier und darüber hinaus auch sämtliche Hunde, die von diesen Terrier-Arten abstammen. Ebenfalls gefährlich im Sinne des Gesetzes sind alle Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen und reißen, die in aggressiver oder gefährlicher Weise Menschen angesprungen haben sowie alle Hunde, die "eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben".

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