Kriminalität Kindesmissbrauch in der Eifel: Erst leugnen, dann gestehen

Bitburg/Prüm · Das Amtsgericht Bitburg hat einen 54-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte einen Jungen missbraucht.

Kindesmissbrauch: Erst leugnen, dann gestehen
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Irgendwann weiß der Junge, was ihm blüht, wenn der Mercedes vor der Tür hält. Vier Mal steigt er ein beim Freund seines Vaters. Dann nie wieder. Doch die Begegnungen reichen, um ihn mehr als zehn Jahre später psychisch aus der Bahn zu werfen.

So schildert es ein heute 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Bitburg. Richter Udo May und zwei Schöffen sollen an diesem Tag darüber urteilen, ob der Eifeler auf der Anklagebank den jungen Mann als Kind sexuell missbraucht hat. Und so soll es sich im Sommer 2005 zugetragen haben:

Der Vorwurf: Schon als Kind interessiert sich der Junge für Musik. Da trifft es sich gut, dass ein Bekannter des Vaters Klavier spielen kann. Nicht ahnend, was passieren wird, vertraut er sein Kind dem Mann an. Für den Piano-Unterricht verlangt der kein Geld. Dafür fordert er von dem Zehnjährigen etwas anderes ein. So schildert es vor Gericht der Staatsanwalt und später auch das Opfer.

Denn statt ans Piano setzen sich der Zehnjährige und der 30 Jahre ältere Mann auf die Couch. Dort zieht der Freund der Familie dem Kind die Hose runter. Er fasst den Jungen an und der soll bald auch ihn berühren.

In dieser Art seien alle vier bis sechs Treffen der beiden abgelaufen, sagt der junge Mann im Zeugenstand. Wie oft genau er bei dem Eifeler zu Besuch war, daran könne er sich dreizehn Jahre später nicht mehr genau erinnern. An anderes dafür schon: Zum Beispiel daran, dass der Mann ihn auch während der Autofahrt zur Wohnung angepackt habe. Und daran, dass er einige Male sogar weiterging als ihn nur zu streicheln. Den Eltern habe er davon nichts gesagt. „Die hatten keinen Kopf dafür“, sagt der 23-Jährige. Irgendwann habe er dann Ausreden erfunden, um nicht mehr zum „Klavierunterricht“ zu müssen.

Der Staatsanwalt sieht darin einen dreifachen sexuellen Missbrauch und einen einfachen schweren sexuellen Missbrauch. Der Beschuldigte indes bestreitet alles.

Der Angeklagte: Viel wird der 54-Jährige an diesem Tag nicht sagen. Während der Verhandlung blickt er auf den Tisch vor ihm, als wäre es nicht er, über den gesprochen wird. Über seinen Verteidiger Karl-Josef Theisges lässt er zu Beginn des Prozesses lediglich verlauten, dass er die Vorwürfe „vehement zurückweise“. Ansonsten schweigt er, was sein Recht ist.

Später wird er das Gericht und die Zuhörer noch überraschen.

Der Nebenkläger: Zunächst redet aber der 23-Jährige, das mutmaßliche Opfer. Dass mit ihm etwas nicht stimme, sei seiner Familie immer wieder aufgefallen, sagt er. Bei einem Streitgespräch mit seinem Bruder Ende 2016 sei es dann aus ihm herausgeplatzt: „Ich bin in Tränen ausgebrochen, weil ich da erst so richtig gemerkt habe, was mir angetan wurde. Und ich habe ihm alles erzählt.“

Doch da fing es erst so richtig an mit den psychischen Problemen. Jahrelang habe er das, was passiert sei, mehr oder weniger verdrängen können. Doch dann habe er sich plötzlich an immer mehr Details erinnern können: „Seitdem zog es mich jeden Tag runter.“

Bis er es nicht mehr ausgehalten habe und zum Arzt gegangen sei. Der habe ihm zu einer Therapie geraten und dazu, den heute Beschuldigten anzuzeigen. Im April 2017 macht er schließlich bei der Polizei eine Aussage. Die psychischen Probleme hörten indes nicht auf. Wegen schwerer Depressionen habe er drei Wochen in der geschlossenen Psychiatrie in Gerolstein verbracht – „aus Schutz vor mir selbst.“ Er gehe weiterhin zur Therapie, schlucke Medikamente, „damit ich abends einschlafen und morgens aufstehen kann.“Und ein Tick sei ihm auch geblieben: Er trägt bis heute keine hellen Hosen. Denn der Angeklagte habe stets von ihm verlangt, dass er die hellblaue Jeans mit der roten Naht an der Seite anziehe, wenn er ihn besuche. „Nachdem ich den Kontakt abgebrochen hatte, habe ich die in den Müll geworfen“, sagt der 23-Jährige.

Das Gesagte setzt ihm sichtlich zu. Mehrmals kämpft er dagegen an, dass seine Stimme bricht.  Letztlich übersteht er die Aussage aber ohne Pause, auch wenn Richter May ihm eine anbietet.

Das Hinterzimmergespräch: Für eine Unterbrechung sorgt stattdessen der Verteidiger des Angeklagten. „Ich würde mich gerne für fünf Minuten mit meinem Mandanten unterhalten“, wirft er in die Aussage des Geschädigten ein. Aus diesen fünf Minuten werden schließlich 40. Auch Staatsanwalt, Richter und Rechtsbeistand des Nebenklägers bleiben dem Gerichtssaal so lange fern. Als sie zurückkommen, steht ein Deal, den sie im Hinterzimmer ausgehandelt haben: Wenn der Angeklagte die Taten einräumt, wird er nur mit eineinhalb bis zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft.

Darauf lässt sich der Beschuldigte ein. Und so wird der, der die Taten zuvor geleugnet hatte, plötzlich zum reumütigen Büßer. „Es tut mir aufrichtig leid, was ich mit dir gemacht habe und, dass du darunter so leidest“, sagt der 54-Jährige, gerichtet an den Nebenkläger, der davon „kein Wort hören will“.

Das Urteil: Weitere geladene Zeugen, etwa der Bruder des Opfers, werden nach diesem späten Geständnis nicht mehr gehört. Und auch bei den Plädoyers sind sich Verteidiger, Staatsanwalt und Rechtsbeistand des Opfers schnell einig: Zwei Jahre sollen es werden, zur Bewährung ausgesetzt. Diesem Vorschlag folgt Richter May nach kurzer Beratung mit den Schöffen. Zusätzlich soll der Verurteilte 5000 Euro Schadenersatz an den 23-Jährigen zahlen.

„Wir hätten gerne, dass das Opfer aus der Verhandlung raus geht und mit dem Urteil leben kann“, begründet der Vorsitzende. Das heiße aber nicht, dass man den 54-Jährigen deshalb besonders hart bestrafen müsse: „Das bringt dem Geschädigten ja auch nichts, wenn der Angeklagte länger im Gefängnis bleiben muss.“ Man müsse die Situation des Täters bedenken. Dem müsse das Gericht zugutehalten, dass er gestanden habe, ein geregeltes Leben führe und nicht vorbestraft sei.

Außerdem ist nach Mays’ Einschätzung nicht davon auszugehen, dass der 54-Jährige erneut straffällig wird. Der Vorsitzende spricht von einer „schwerwiegenden einmaligen sexuellen Entgleisung“ im Leben des ansonsten unbescholtenen Eifelers. Der Beschuldigte verspricht ihm das nach dem Ende der Verhandlung: „Das wird mir nicht wieder passieren.“ Das Opfer sagt nichts mehr, die Augen geschlossen, die Hände wie zum Gebet gefaltet.

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