Land kritisiert den sogenannten Drei-Monats-Schein im Eifelkreis Versorgung von Flüchtlingen: Zettelwirtschaft hat ein Ende

Bitburg-Prüm · Leben sie länger als 15 Monate in Deutschland, steht ihnen ein Zugang zur Krankenversicherung zu. Asylbewerber im Eifelkreis erhalten dafür bisher einen Schein, der nur drei Monate gilt. Diese Sonderregelung hat das Land nun gekippt.

 Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge will der Eifelkreis auch zukünftig nicht einführen.

Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge will der Eifelkreis auch zukünftig nicht einführen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Wenn ein Deutscher eine Grippe hat, zeigt er beim Arzt die Gesundheitskarte vor. Um alles weitere kümmert sich die Praxis. Die Kosten für die Behandlung werden mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet. Fertig. Auch Langzeiterkrankungen und Operationen deckt die Versicherung ab. Für die vielen Flüchtlinge, die in Deutschland leben, ist das Verfahren komplizierter. Hier übernimmt der Staat die Behandlungskosten – aber nur bei „akuten Schmerzen oder Krankheiten“ und in bestimmten Sonderfällen.

Erst wenn ein Geflüchteter länger als 15 Monate in der Bundesrepublik lebt, steht ihm eine sogenannte „Analogleistung“ zu. Das heißt: Die Menschen haben dann den selben Anspruch auf eine medizinische Versorgung wie ein deutscher Sozialhilfeempfänger.

Das Sozialamt, in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen angesiedelt, zahlt für diese Leistungen – und zwar nicht nur bei akuten Notfällen, sondern auch etwa für das Rausoperieren der Weisheitszähne und ähnliche Dinge. Meist bekommen die Asylbewerber dann auch eine Gesundheitskarte.

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm handhabt die Dinge allerdings etwas anders. Das Sozialamt hat den Geflüchteten, die in der Eifel wohnen, bislang statt dem Kassenkärtchen einen sogenannten „Drei-Monats-Schein“ ausgestellt. Der gibt den Asylbewerbern, wie der Name es schon andeutet, für drei Monate Zugang zur Krankenversicherung.

Daran hat der Beirat für Migration und Integration im Eifelkreises, in Person der Vorsitzenden Gunda Gercke-Stolzenbach, in der Vergangenheit heftige Kritik geübt (der TV berichtete). Laut Gercke-Stolzenbach erhielten Flüchtlinge mit dem Schein nicht dasselbe Leistungspaket wie mit einer Gesundheitskarte.

So könnten viele Ärzte nichts mit den Zetteln anfangen. Bestimmte Behandlungen blieben den Geflüchteten daher oft verwehrt. Und viele der ausländischen Patienten wüssten gar nicht, dass ihnen nach 15 Monaten eine bessere Versorgung zusteht – weil die Scheine sich kaum von regulären Krankenscheinen unterschieden.

Aus diesem Grund hat Gercke-Stolzenbach sich vergangenes Jahr an die Landesregierung gewandt. Und die hat der Vorsitzenden des Beirats Recht gegeben. Die Sonderregelung des Eifelkreises sei rechtlich nicht haltbar und müsse geändert werden.

Die „Empfehlung des Migrationsbeirates und die rechtliche Würdigung des Landes“ seien „bekannt“, teilt ein Sprecher des Kreises auf TV-Anfrage mit. Derzeit prüfe die Behörde, „den organisatorischen und personellen Mehraufwand“ einer anderen Regelung: „Von daher ist eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich“.

Eine Gesundheitskarte werde der Kreis aber nicht einführen, sondern „einen Ausweis der Krankenkasse, der den Ärzten vorzulegen ist.“ Und bis dahin werde weiterhin mit den Drei-Monats-Scheinen operiert.

Nachvollziehen kann der Sprecher des Kreises die Kritik am alten und noch aktuellen Verfahren aber nach wie vor nicht: „Sowohl die Asylbewerber als auch die behandelnden Ärzte und Apotheken haben in den letzten Jahren nie Beschwerde geführt.“ Die Handhabung habe „sich bewährt“.

Außerdem bedeute die Umstellung des Systems nun „einen nicht unerheblichen Mehraufwand“. Der Kreis müsse zukünftig wohl die An- und Abmeldung der Asylbewerber bei den Krankenkassen überwachen, sowie den Gebrauch der Karte. Dadurch müsse sich mehr Personal mit den Fällen befassen. Und das führe beim Kreis zu höheren Kosten.

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