Medien Wer zwei Wohnungen hat, muss nur einen Rundfunkbeitrag zahlen

Trier · Das Verfassungsgericht kippt die bisherige Regelung. Malu Dreyer kündigt Änderungen an.

Verfassungsgericht kippt Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen
Foto: dpa/Jens Kalaene

Gegner der umstrittenen Rundfunkgebühr haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Teilerfolg errungen. Wer eine Zweitwohnung hat, muss künftig keinen doppelten Beitrag mehr bezahlen, urteilten die Richter. Der Rechtsspruch dürfte besonders Berufspendler entlasten, sagen Experten. Wer betroffen ist, kann ab sofort einen Antrag stellen, von der zweiten Gebühr befreit zu werden. Bis Juni 2020 muss der Gesetzgeber nachbessern. Die CDU-Fraktion im Land fordert Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf, schnell zu handeln, sie koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Die Triererin will die Aufgabe zügig angehen.

Als Erfolg wertet es Dreyer, dass das Gericht den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bewertete. „Für ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht eine Finanzierungsgarantie“, sagt die SPD-Politikerin. Der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro wird für jede Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen darin leben. Kritiker empfinden das System als ungerecht: Der Arbeitslose müsse genauso viel zahlen wie der Millionär, der Single so viel wie eine ganze Wohngemeinschaft.

Dietmar Muscheid schlägt vor, Haushalte mit niedrigem Einkommen von dem Beitrag zu befreien. Dies solle mit neuen Regeln geprüft werden, fordert der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der im Verwaltungsrat des Südwestrundfunks sitzt. Das Urteil lobt er als „Absage an die, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze infrage stellen“.

Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionsvize Joachim Paul nennt die Rundfunkbeiträge „nicht unantastbar“ und kritisiert einen „nimmersatten, milliardenteuren Staatsfunk“. Paul spricht sich dafür aus, die Öffentlich-Rechtlichen nur noch auf die Grundversorgung mit Informationen und regionale Belange zu beschränken. Gegner der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren zu viel teuren Spitzensport und zu viele Unterhaltungsformate.

Malu Dreyer äußert nach dem Urteil in Karlsruhe die Hoffnung, dass sich die Debatte nun wieder der Frage zuwende, wie die öffentlich-rechtlichen Angebote insgesamt zukunftssicher finanziert werden können. Mit Material von dpa

Rundfunkbeitrag rechtens, aber einige Zahler benachteiligt

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