Justiz Keine Ausbildung für den „Prümer Taliban“

Trier · Der längst ausreisepflichtige Mann, der als „Prümer Taliban“ bekannt wurde, beschäftigt die Behörden aus dem Berliner Kirchenasyl weiter. Da für ihn bereits ein Platz im Flieger nach Afghanistan reserviert ist, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass er nicht für eine Ausbildung in Deutschland bleiben darf.

„Prümer Taliban“ kämpft auch aus dem Kirchenasyl weiter
Foto: Friedemann Vetter

Der sogenannte „Prümer Taliban“ beschäftigt die Behörden weiter, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde und er ausreisepflichtig ist. So hat das Verwaltungsgericht Trier nun entschieden, dass der 23-jährige Afghane keinen Anspruch auf eine „Ausbildungsduldung“ hat, die ihm die Möglichkeit geben würde, hier zu bleiben und einen Beruf zu erlernen.

Diese Duldung wollte der junge Mann, der sich aktuell in Berlin im Kirchenasyl befindet, bei der zuständigen Kreisverwaltung Bitburg-Prüm im Eilantrag bewirken.

Abgelehnt hat das Gericht dies, weil bereits „konkrete Maßnahmen“ bevorstünden, um den Mann abzuschieben. So buche die Kreisverwaltung „ihn fortlaufend in Flüge nach Afghanistan ein“.

Auch mehrere erfolglose Abschiebungsversuche habe es bereits gegeben. Ein Ende des juristischen Tauziehens ist trotz allem nicht in Sicht: Laut Gericht hat der 23-Jährige einen Asylfolgeantrag gestellt, über den noch zu entscheiden ist – eine Verhandlung, die voraussichtlich ohne ihn stattfinden wird.

Der Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Khan A., der nach langer Flucht in Prüm lebte, hatte Behörden getäuscht, indem er sich der Mitglied­schaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigte, um einer Abschiebung zu entgehen.

Im Januar 2018 war er in Prüm von einem Sondereinsatzkommando festgenommen worden, nachdem er behauptet hatte, Dutzende Verbrechen an der Seite der Taliban begangen zu haben. Im Prozess zog er sein Geständnis zurück und wurde freigesprochen.

Abgelehnt hatten die Trierer Richter seinen Asylantrag im Februar 2019, weil er diesen nicht begründet habe.

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