Justiz Land will Reichsbürger-Polizisten entlassen

Trier · Darf ein Polizist, der offensichtlich der Reichsbürger-Bewegung angehört, weiter im Dienst bleiben? Zumal er weder seinen Vorgesetzten, die gesamte Polizei, ja den gesamten Staat infrage stellt und deren Legitimation anzweifelt. Mit dieser Frage beschäftigt sich seit heute das Trierer Verwaltungsgericht.

Polizist als Reichsbürger: Land will ihn entlassen
Foto: Friedemann Vetter

Das Land will einen 47-jährigen Polizisten, der zuletzt bei der Polizeiinspektion Morbach im Innendienst tätig war, aus dem Dienst entfernen. Der Beamte wehrt sich dagegen.

In Faxen soll er unter anderem die Polizei als Verband und den Trierer Polizeipräsidenten als Bandenführer bezeichnet haben. Gestern soll er an das Polizeipräsidium ein Fax geschickt haben, in dem er sich auf den Gerichtshof der Menschen, „oberster Gerichtshof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten des Natur- und Völkerrecht“ bezieht. Darin zweifelt er die Legitimation des Verwaltungsgerichts sowie allgemein der deutschen Justiz an. Daher war es nicht mehr als folgerichtig, dass der beklagte Polizist gar nicht bei der Verhandlung anwesend war. Gerichtspräsident Georg Schmidt, als Vorsitzender Richter, verhandelte daraufhin in Abwesenheit des 47-Jährigen. Auf den nicht existierenden Gerichtshof beziehen sich einige der sogenannten Reichsbürger immer wieder. Die Reichsbürgerbewegung bestreitet generell die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat.

Schmidt bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.

Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort