Zeitsparkonto Neues Gesetz in Luxemburg – Heute arbeiten, morgen in verlängerten Urlaub

Luxemburg · Privatbeschäftigte im Großherzogtum dürfen künftig Arbeitszeit auf einem Konto sparen, um sie später als bezahlten Urlaub zu nehmen. Es hat zehn Jahre gedauert und mehrerer Anläufe bedurft, doch nun kann das entsprechende Gesetz endlich in Kraft treten.

 Bei Einbruch der Dunkelheit sitzen Angestellte in Büros und machen Überstunden. Erst kräftig schuften ...

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Foto: picture alliance / Frank Rumpenh/Frank Rumpenhorst

Das war eine schwere Geburt. Bereits die Regierungserklärung der einstigen CSV-DP-Koalition (Chrëschtlech Sozial Vollekspartei und Demokratesch Partei) von August 1999 hatte die Einführung von Zeitsparkonten vorgesehen. Erst jetzt, knapp zehn Jahre später, macht der luxemburgische Gesetzgeber einen Haken darunter.

Der mit der Frage befasste Wirtschafts- und Sozialrat äußerte sich in seinem Gutachten 2004 positiv zu der genannten CSV-DP-Absichtserklärung. Ein erster, 2011 eingebrachter und 2014 zurückgezogener Gesetzentwurf scheiterte jedoch an der Frage der Bestückung der Zeitsparkonten durch Gratifikationen. Damit entzog sich die Politik der Verantwortung und überließ den Sozialpartnern die heiße Kartoffel.

 ... ,dann Hängematte: Das neuen Zeitsparkonto ermöglicht Privatbeschäftigten in Luxemburg, den Urlaub zu verlängern.

... ,dann Hängematte: Das neuen Zeitsparkonto ermöglicht Privatbeschäftigten in Luxemburg, den Urlaub zu verlängern.

Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Drei Jahre Verhandlungen endeten ohne Erfolg. In der Zwischenzeit war ein Gesetzesprojekt über Zeitsparkonten für den öffentlichen Dienst eingebracht worden, das im August 2018 von den Abgeordneten gebilligt wurde. Dann ging es plötzlich sehr schnell.

Wann und wie kam es zum Durchbruch?

Nachdem sich die Sozialpartner im Mai 2018 im Ständigen Beschäftigungskomitee, einer Dreiergesprächsrunde zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungsvertretern, auf die Grundsätze eines Modells für das Zeitsparkonto im Privatsektor verständigt hatten, brachte Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) im Juni 2018 seinen Entwurf ein. Dieser wurde vorige Woche mit großer Mehrheit im Parlament gebilligt.

Wie richtet man ein Zeitsparkonto ein?

Wie die Zeitsparkonten in einem Unternehmen eingerichtet werden können, regelt der Kollektivvertrag oder, falls es einen solchen nicht gibt, der Branchenkollektivvertrag, wobei in diesem Fall Arbeitgeber und Personaldelegation sich verständigen müssen. Zeitsparkonten sind jedoch nicht zwingend vorgesehen.

Was und wie viel kann gespart werden?

Übertragen werden nur Arbeitsstunden, also keine Geldbeträge. Auf das Zeitsparkonto können unter anderem Überstunden, über das legale Minimum gewährte Urlaubstage, wegen Krankheit im vergangenen Jahr nicht genommene Urlaubstage und nach Sonntags- und Feiertagsarbeit gewährte Ruhetage gutgeschrieben werden. Maximal 1800 Arbeitsstunden (45 Wochen à 40 Arbeitsstunden) können übertragen werden.

Können Arbeitnehmer gezwungen werden, aufs Zeitsparkonto „einzuzahlen“?

Nein, es herrscht kein Zwang. Der Beschäftigte darf nicht dazu gezwungen werden, Arbeitszeit auf sein Zeitsparkonto zu übertragen.

Wie kann der Beschäftigte sein Zeitsparkonto nutzen?

Die angesparte Arbeitszeit kann nach Wunsch beansprucht werden, falls keine betrieblichen Engpässe vorliegen. Für den Beschäftigten sieht das dann wie bezahlter Urlaub aus.

Was geschieht bei Entlassung, Kündigung, Betriebsschließung oder Todesfall?

Bei Entlassung oder Kündigung wird die angesparte Arbeitszeit entsprechend dem aktuellen Stundenlohn ausbezahlt. Stirbt der Beschäftigte, wird die Abfindung an die Familie ausbezahlt. Geht der Betrieb pleite, greift das sogenannte Superprivileg zugunsten des Beschäftigten auch beim Zeitsparkonto. Konkret heißt das, dass die Forderungen der Beschäftigten vor allen anderen erfüllt werden müssen. Der Beschäftigungsfonds garantiert die Begleichung der Forderungen bis in Höhe von zweimal dem Mindestlohn. Wurde mehr gespart, doch die Konkursmasse reicht nicht zur Begleichung der Schuld, verliert der Entlassene.

Wie ist die Abstimmung im Luxemburger Parlament ausgegangen?

Das Gesetzesprojekt wurde Mitte voriger Woche mit den Stimmen fast aller Parteien verabschiedet, trotz handzahmer Kritik und einzelner Verbesserungswünsche. Die Piratenpartei enthielt sich. Er habe sich ein „ambitionierteres“ Projekt gewünscht, so Ali Kaes, der auf den 2011er Entwurf von Nicolas Schmit verwies. Dieser hatte unter anderem vorgesehen, die auf Zeitsparkonten angesammelten Mittel einer Versicherungsfirma zu überlassen. Damit hätte das Geld im Fall einer Firmenpleite gleich bereitgestellt werden können. Eine höhere Obergrenze bei der Garantie der angesparten Mittel im Fall einer Unternehmenspleite wünschte sich Marc Baum („déi Lénk“). DP-Parlamentarier Frank Colabianchi zufolge sollten auch Beschäftigte von Unternehmen auf Zeitsparkonten zurückgreifen können, die nicht unter den Wirkungsbereich eines Kollektiv- oder Branchenkollektivvertrags fallen. Eine gesetzliche Beschränkung, die Arbeitsminister Dan Kersch damit rechtfertigte, eine „ungeregelte Flexibilität zulasten der Beschäftigten“ zu verhindern. Für eine Ausweitung des Gesetzestextes auf sämtliche Betriebe ohne Vorbedingung sprach sich Charles Margue („déi gréng“) aus. Der Piraten-Deputierte Sven Clement rechtfertigte die Stimmenthaltung seiner Partei damit, dass das Zeitsparkonto bei Arbeitgeberwechsel nicht auf den neuen Arbeitsplatz übertragen werden könne.

Der Autor ist Redakteur
beim Luxemburger Tageblatt

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