Neue Gesetzgebung Gute Karten für Traben-Trarbacher Spielhalle

Trier · Der Inhaber einer Spielhalle in Traben-Trarbach hat gute Chancen, dass er sein Geschäft auch nach dem Jahr 2021 weiterbetreiben darf.

Neue Gesetzgebung: Gute Karten für Traben-Trarbacher Spielhalle
Foto: Friedemann Vetter

Die Halle sollte eigentlich nach einer Übergangsfrist geschlossen werden, weil sie in der Nähe einer Jugendeinrichtung liegt. Ein Detektiv fand aber heraus, dass die Einrichtung von Minderjährigen angeblich eher schwach besucht ist. Damit könnte auch das Verbot vom Tisch sein. Nun will die für die Genehmigung zuständige Aufsichtsbehörde ADD nachzählen.

Ein Prümer Spielhallenbetreiber könnte mit seiner Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht allerdings weniger Glück haben. Im 500-Meter-Umkreis um die Spielhalle liegen gleich mehrere Schulen. Nach dem rheinland-pfälzischen Glücksspielgesetz müssen Spielhallen nach einer Übergangsfrist ab Sommer 2021 einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie zu Einrichtungen haben, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.

Mehr zum Thema später auf volksfreund.de und in der Freitagausgabe.

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