Verwaltung 402 Urlaubstage, 28 000 Überstunden: Landesrechnungshof kritisiert Trierer Stadtverwaltung

Trier · Eine leitende Beamtin der Stadtverwaltung schiebt den Jahresurlaub aus 13 Jahren vor sich her. Auch bei den Überstunden von Beamten und Angestellten lässt das Trierer Rathaus laut Landesrechnungshof die Zügel schleifen.

 Der Landesrechnungshof kritisiert den Umgang der Stadtverwaltung mit Überstunden und Urlaub bis zum Jahr 2015.   

Der Landesrechnungshof kritisiert den Umgang der Stadtverwaltung mit Überstunden und Urlaub bis zum Jahr 2015.  

Foto: Friedemann Vetter

Maximal 60 Überstunden dürfen Mitarbeiter der Stadtverwaltung übers Jahr ansammeln. Alles darüber hinaus muss zum Jahreswechsel gestrichen werden. So sehen es zumindest das Landesbeamtengesetz und eine seit 2010 gültige Dienstvereinbarung, die auch die Angestellten der Stadtverwaltung einschließt, vor.

Tatsächlich haben im Jahr 2015 allerdings 173 Verwaltungsmitarbeiter 28 208 Überstunden angehäuft – rechnerisch also 163 Stunden pro Kopf. Die überschüssigen Zeitguthaben wurden komplett ins nächste Jahr übertragen. Das zeigt der geheime Bericht des Landesrechnungshofs, der die Finanzen der Stadt Trier geprüft hat (siehe Info).

Die Überstunden seien dabei nicht etwa durch angeordnete Mehrarbeit entstanden. Vielmehr hätten die Mitarbeiter „im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit“ ihr Überstundenkonto überfüllt, führt der Rechnungshofbericht aus.

Das Landesbeamtengesetz  schreibt in Paragraf 12, Absatz 5 vor, dass Überstunden, die über die zulässige 60er-Marke hinaus angesammelt werden, mit dem Jahreswechsel ersatzlos gestrichen werden müssen. Die Trierer Stadtverwaltung handhabt das anders. Wenn auch nicht explizit angeordnet, seien die Überstunden doch aufgrund „struktureller Überlastung“ entstanden – und hätten wegen dieses Zuviels an Arbeit auch nicht rechtzeitig abgebaut werden können, begründet sie ihr vom Beamtengesetz abweichendes  Vorgehen. Dass Überstunden rechtzeitig durch Freizeit ausgeglichen werden und sich so kein wochenlanger Anspruch auf freie Tage anhäuft, ist allerdings gerade nicht als Gängelei gedacht: Überstunden belasten den Finanzhaushalt der Stadt, weil für Arbeitszeitguthaben in der Jahresabschlussbilanz besondere Rückstellungen gebildet werden; es muss also Geld im Etat eingeplant werden. Aus diesem Grund lassen es viele Privatunternehmen nicht zu, dass ihre Arbeitnehmer auch nur geringe Freizeitansprüche mit ins jeweils nächste Jahr nehmen.

Zudem hätten Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf den Freizeitausgleich, hält der Landeshof der Argumentation der Stadt entgegen. Durch hohe Überstundenkonten könne es daher zu wochenlangen Fehlzeiten kommen – und damit zu Schwierigkeiten in den Arbeitsabläufen. Sollte kein Freizeitausgleich möglich sein, bestehe außerdem das Risiko, dass die Überstunden ausbezahlt werden müssten.

Der Landesrechnungshof führt einen weiteren Grund an: Wäre eindeutig geregelt, dass alle Arbeitszeit über das Limit von 60 Überstunden hinaus gekappt werde, könnte das dazu beitragen, „dass Mitarbeiter Arbeitsabläufe besser organisieren“, formulieren die Finanzprüfer der unabhängigen Landesbehörde. Die von der Stadtverwaltung angeführte „strukturelle Überlastung“ sei daher kein akzeptabler Grund, auf das Kappen überzähliger Überstunden zu verzichten. Eine „weitere Fortschreibung der Arbeitszeitguthaben ist nicht mehr hinnehmbar“, macht der Landesrechnungshof klar.

Die Stadtverwaltung überschreitet aber nicht nur in Sachen Überstunden das Maß. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Urlaubskonten durch den Landesrechnungshof zeigt, dass Ende 2015 vier Beamte der Stadtverwaltung jeweils mehr als 60 Urlaubstage vor sich herschoben – was bei 30 Tagen pro Jahr immerhin zwei kompletten Jahresurlauben entspricht. „Urlaub kann grundsätzlich nicht unbeschränkt auf künftige Jahre übertragen werden“, kritisiert der Landesrechnungshof. Zweck des Urlaubs sei schließlich die Erholung – die den betroffenen Mitarbeitern so fehle.

Um keine Anreize zu schaffen, doch Urlaubstage ins nächste Jahr zu übertragen und sich so – irgendwann einmal – für etliche Wochen oder Monate vom Dienst zu verabschieden, regelt auch hier das Landesbeamtengesetz: Nicht genommener Urlaub verfällt spätestens am 31. Oktober des Folgejahres (bei Dienstunfähigkeit spätestens zum 31. März des darauffolgenden Jahres).

Warum die Beamten so viel Urlaub angehäuft hätten, sei dabei unerheblich. Die Stadtverwaltung handele auch in diesen Fällen nicht „im Einklang mit gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen“. Verfallene Urlaubsansprüche müssten daher aus den betroffenen Arbeitszeitkonten ausgetragen werden.

Muss die Stadt diese Forderung der Prüfbehörde des Landes tatsächlich umsetzen, dürfte das eine Mitarbeiterin besonders hart treffen: Sage und schreibe 402 Urlaubstage hatte die leitende Beamtin zum Ende des Jahres 2015 angesammelt. Die Stadtverwaltung hat auf TV-Nachfrage diesen Urlaubsanspruch bestätigt (siehe Text unten). 402 Urlaubstage entsprechen der Jahresurlaubszeit von 13 Jahren. Setzt die Frau ihre Freizeitansprüche durch, könnte sie gut eineinhalb Jahre am Stück zu Hause bleiben.

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