Justiz Haben Richter eine Geheimtabelle für Strafen?

Trier · Die Anwälte bezeichnen die Listen als „offenes Geheimnis“, und die regionalen Richter sagen: Es gibt sie nicht. Das wirft Fragen auf.

   Im Namen des Volkes ... Nach einer neuen Studie hängt die Höhe der Strafe oftmals vom Gericht ab, in dem die Sache verhandelt wurde.

Im Namen des Volkes ... Nach einer neuen Studie hängt die Höhe der Strafe oftmals vom Gericht ab, in dem die Sache verhandelt wurde.

Foto: dpa/Uli Deck

Wie hart ein Täter bestraft wird, hängt nicht nur von der Tat und dem dafür vorgesehenen Strafrahmen ab. Auch mildernde oder erschwerende Umstände spielen bei der Urteilsfindung eine Rolle, ebenso das Verhalten und Vorleben des Täters, die Art der Tatausführung und etliche andere Faktoren auch. Dass bei der Höhe des Strafmaßes aber auch das Gericht eine wichtige Rolle spielen kann ebenso wie die Tatsache, ob es im Norden oder Süden liegt, war bislang eher unbekannt.

Eine Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts hat aber genau dies jetzt hervorgebracht: Es gibt bei der Strafzumessung große Unterschiede, je nachdem, in welchem Landgerichtsbezirk der Täter vor dem Kadi stand. Nach der Studie zählt auch der Landgerichtsbezirk Trier zu den Bezirken, in denen die Täter laut Statistik in vielen Bereichen härter bestraft werden als anderswo. Einzige Ausnahme: Verkehrsdelikte. Hier liegt der Trierer Bezirk mit einer durchschnittlichen Strafdauer von 1,7 Monaten exakt im Bundesschnitt. Dagegen liegt die Region bei den meisten anderen Straftaten deutlich darüber: bei Gewaltdelikten um zehn Prozent, bei Raub um sieben Prozent und bei Diebstählen um neun Prozent.

Der Bezirksvorsitzende des regionalen Richterbunds, Oliver Emmer, hat für die teils unterschiedlich harte Bestrafung eine Erklärung: „Den wesentlichen Grund sehe ich darin, dass die Verfahren von den jeweiligen Staatsanwaltschaften mit entsprechendem Nachdruck betrieben werden und auch entsprechende Anträge gestellt werden.“ Mit anderen Worten: Nicht die Richter sind „schuld“ an eher laschen oder harten Strafen, sondern die Strafverfolgungsbehörden.

Oliver Emmer sagt, dass dabei  die Justizminister der Länder eine wichtige Rolle spielten. Wenn von dort den nachgeordneten Behörden signalisiert werde, dass bei bestimmten Straftaten besonders intensiv verfolgt werden solle und zudem etwa spezielle Ermittlungseinheiten eingerichtet würden, wie etwa die Landesstelle Cyber-Kriminalität in Koblenz, dann bleibe dies auch für die richterlichen Entscheidungen nicht ohne Folgen, sagt Emmer.

Studienleiter Volker Grundies begründet die von ihm festgestellten Unterschiede bei der Strafzumessung mit lokalen Justizkulturen. Auf dem Leipziger Juristentag sprach der Augsburger Professor Johannes Kaspar von „lokalen Strafzumessungstraditionen“, die in „informellen, nicht öffentlich zugänglichen Strafmaßtabellen“ festgehalten würden.

Gibt es diese Straftabellen tatsächlich, und liegen sie auch in den regionalen Richterschubladen? Oliver Emmer schüttelt den Kopf: „Weder mir noch meinen Kollegen verschiedener Amtsgerichte ist davon etwas bekannt“, sagt der Bernkastel-Kueser Direktor. Ähnlich die Sprecherin des Trierer Landgerichts: „Eine informelle Strafmaßtabelle gibt es hier im Bezirk nicht.“

Gibt es diese Tabelle, in der Richter nachschauen können, wann sie welches Strafmaß verhängen sollen, denn in anderen Landgerichtsbezirken? „Ja“, sagt zumindest der Deutsche Anwaltverein. Dass es diese Strafzumessungstabellen gebe, sei ein offenes Geheimnis, sagt Sprecherin Valerie Herberg: „Wir halten das für bedenklich.“

Der Augsburger Professor Johannes Kaspar sprach sich auf dem Juristentag für eine Strafzumessungskommission aus. Diese solle dann bundesweit gültige Empfehlungen ausarbeiten.

In der Region Trier stößt aber auch ein solcher Vorstoß auf wenig Gegenliebe. Die Umstände, die zur Bemessung einer Strafe führen, seien zu vielschichtig, als dass sie durch schematisierte Empfehlungen erfasst werden könnten, gibt Richterbund-Bezirksvorsitzender Emmer zu bedenken.

Die Sprecherin des Landgerichts verweist auf die richterliche Unabhängigkeit, der die Strafzumessung unterliege. Vorgaben oder Empfehlungen einer Kommission könnten daher als Angriff auf diese verstanden werden. Ein Argument, das auch die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Angelika Feils, aufgreift. Sie verweist auch darauf, dass unverhältnismäßige Strafen später noch durch Berufungs- oder Revisionsinstanzen korrigiert werden könnten.

So erscheint es eher unwahrscheinlich, dass sich infolge der Studie des Max-Planck-Instituts an der Rechtsprechung etwas ändern wird. Sie ist auch nicht die einzige wissenschaftliche Arbeit, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Art und Höhe der Bestrafung abhängig sein kann vom Ort des Geschehens. Vor vier Jahren kam das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen zu dem Ergebnis, dass die Verurteilungswahrscheinlichkeit eines Vergewaltigers auch abhängig ist vom Bundesland, in dem das Verbrechen begangen wurde.

Nach Angaben von Institutsleiter Christian Pfeiffer werden in Deutschland immer weniger Vergewaltigungen aufgeklärt. Vor 25 Jahren hätten 21,6 Prozent der Frauen, die eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hätten, die Verurteilung des Täters erlebt. 2012 seien es dagegen nur noch 8,4 Prozent gewesen, so Pfeiffer.

Laut der Studie sind die Erfolgsaussichten der Frauen, die Anzeige erstatten,  mancherorts sechsmal so groß wie in anderen Regionen. In einigen Bundesländern liegt die Verurteilungsrate demnach bei vier Prozent, in anderen Bundesländern dagegen bei 24 Prozent. Um welche Bundesländer es sich handelt, gab das Forschungsinstitut nicht bekannt. Die Befürchtung: Die Anzeigenbereitschaft betroffener Frauen in den Bundesländern mit geringer Quote könne ansonsten noch weiter sinken.

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