Rheinland-Pfalz Streit um Kosten für Behinderte

Trier/Mainz · Wer soll künftig für die Kosten von behinderten Menschen zuständig sein? Darüber ist Streit in Rheinland-Pfalz entbrannt.

 In der Auseinandersetzung über die Kosten für behinderte Menschen sind das Land und die Kommunen unterschiedlicher Ansicht.

In der Auseinandersetzung über die Kosten für behinderte Menschen sind das Land und die Kommunen unterschiedlicher Ansicht.

Foto: dpa/Arno Burgi

Die Landesregierung plant in einem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz, dass Kommunen künftig Eingliederungshilfen von Kindern und Jugendlichen tragen und das Land Hilfen für Erwachsene betreut. Wohlfahrtsverbände und Kommunen lehnen das ab. Sie wollen das Land als alleinigen Träger sehen.

Wolfgang Enderle von der Trierer Lebenshilfe sieht nur dann eine Chance auf einheitliche Lebensbedingungen für Behinderte. „Von Kommune A zu B gibt es oft große Unterschiede. Wo dem einen Kind eine Schulbegleitung für zwei Stunden gewährt wird, ist es beim anderen Kind vielleicht der ganze Tag.“ Sylvia Fink  (Liga der freien Wohlfahrtspflege) fürchtet, dass Leistungen für gut 37 000 Behinderte in Rheinland-Pfalz nach Kassenlage entschieden werden.

Im Südwestrundfunk sagte das Sozialministerium, eine „alleinige Finanzierung durch das Land würde die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten in anderen wichtigen Bereichen stark einschränken“. Burkhard Müller vom Landkreistag nennt das eine „Bankrotterklärung“: Kosten auf die Kommunen abzuwälzen, widerspreche der Verfassung. Das Ministerium kontert mit dem Argument, Kosten für Behinderte schon seit Jahrzehnten mit Kommunen zu teilen. 2016 lagen die Ausgaben für Eingliederungshilfe bei 867 Millionen Euro. Mit dem Teilhabegesetz dürften sie wachsen: Leistungen werden aus der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsrecht überführt, Einkommens- und Vermögensgrenzen steigen – und auch der Anspruch auf Eingliederungshilfe. Müller rechnet mit 70 Millionen Euro Mehrausgaben für Kommunen.  Der Landtagsabgeordnete Gerd Schreiner (CDU) wirft dem Ministerium vor, „nach dem billigsten Weg gesucht zu haben“.

Bislang war das Land Träger bei den stationären Wohnformen, die Kommunen waren für ambulante Hilfen zuständig. Das neue Gesetz soll Ende des Jahres in Kraft treten und Menschen auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Doch das, beklagt Sylvia Fink, spiele derzeit in der Auseinandersetzung überhaupt keine Rolle mehr. „Es gibt nur noch eine Debatte um das Geld. Das finde ich tragisch.“

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