Parteien Keine Verfassungsbedenken gegen Ausschluss aus AfD-Fraktion

Koblenz/Konz · Die obersten Richter im Land weisen die Klage des Konzer Politikers Ahnemüller ab. Sein Anwalt kritisiert die Entscheidung scharf und spricht von Denunziantentum.

 Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller.

Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller.

Foto: dpa/Thomas Frey

Jens Ahnemüller hatte sich nach der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof vorige Woche überzeugt gezeigt, dass ihm die Richter recht geben würden. Der 57-jährige AfD-Politiker aus Konz hatte vor dem obersten rheinland-pfälzischen Gericht dagegen geklagt, dass seine Partei ihn im September 2018 aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen hat. Die Partei warf ihm vor, Kontakte zu Rechtsextremen gehabt zu haben, konkret zum ehemaligen Landesvize der NPD, Sascha Wagner. Der gelernte KFZ-Mechaniker Ahnemüller, der seit 2016 im Landtag sitzt, stritt die Vorwürfe vor Gericht ab.

Bereits in der Verhandlung gab es Hinweise von Gerichtspräsident Lars Brocker, dass Ahnemüllers Klage keinen Erfolg haben dürfte. Seit gestern nun ist klar, dass der Konzer damit gescheitert ist. Der Ausschluss Ahnemüllers aus der AfD-Landtagsfraktion sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Die Fraktion habe ihm zuvor „in hinreichendem Maße“ die Gründe für den Ausschluss mitgeteilt und ihm auch die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Die von der AfD-Fraktion für den Ausschluss genannten Gründe seien „nicht evident unzutreffend“, so das Gericht. So habe die Fraktion beweisbar belegen können, dass Ahnemüller einen Vortrag auf einer Veranstaltung des ehemaligen NPD-Politikers Wagner gehalten habe. Zudem belege ein Protokoll einer Chatgruppe, zu der der Konzer gehört, dass er dort  Wagner mit Vornamen angesprochen habe.

Ahnemüller hat bestritten, den ehemaligen NPD-Landeschef persönlich zu kennen. Ihm sei auch nicht bewusst gewesen, dass er Mitglied in der Internetgruppe gewesen sei, sagte er nach der Verhandlung in Koblenz.

Die Verfassungsrichter sahen die Kontakte Ahnemüllers zu Wagner als wichtigen Grund an, der die Fraktion dazu berechtigt habe, ihn auszuschließen. Sie verwiesen auf den  Spielraum, die die Fraktion dafür habe, wenn ein Mitglied  die vertrauensvolle Zusammenarbeit  und das Ansehen beschädige. Sie könne festlegen, ob der  Ahnemüller vorgeworfene Kontakt  zur rechtsextremen Szene, insbesondere zu Wagner, „mit ihrem politischen Selbstverständnis und ihren politischen Zielsetzungen vereinbar“ sei, heißt es in der Begründung des Gerichts. Dieses verwies aber auch darauf, es habe nur geprüft werden können, ob der Ausschluss Ahnemüllers gegen dessen Rechte als Abgeordneter verstoße. Es sei aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs gewesen, zu klären, inwieweit die AfD-Fraktion sich selbst von der rechtsextremistischen Szene abgrenze.

Ahnemüllers Anwalt kritisiert das Urteil scharf. Es sei eines ­Rechtsstaates „unwürdig“, sagt Dubravko Mandic, selbst AfD-Mitglied und Anhänger des nationalistischen Flügels um den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke: „Der linke Zeitgeist ist mit etwas Verspätung in den deutschen Verfassungsgerichten angekommen. Dieser Geist pflegt eine Kultur des Denunziantentums.“ Die Behauptung, in irgendeiner Form mit sogenannten Nazis oder Rechten zu tun zu haben, bedeute „das gesellschaftliche Aus“, so der Anwalt.  Der Verfassungsgerichtshof habe nun festgelegt, dass  es nicht darauf ankomme, ob die Beschuldigungen gegen Ahnemüller wirklich zutreffen. „Hinreichend soll sein, dass man mit Dreck beworfen wurde“, sagt Mandic. In einer früheren Äußerung hat er inhaltliche Überschneidungen zwischen AfD und NPD bekundet.

Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Damit bleibt Ahnemüller weiter als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.

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