Kultur Frohe Botschaft für Kulturmacher 

Trier/Mainz · Die rheinland-pfälzische Landesregierung macht es Künstlern oder Vereinen deutlich einfacher, Fördermittel zu beantragen. Sie kontrolliert künftig nicht mehr so streng.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Sparschwein mit Euro-Geldstücken liegt am 10.06.2010 zerbrochen in München (Oberbayern) auf einem Tisch. Die Staatsregierung will sich bis 2019 nicht an ihr selbst gesetztes Ziel sparsamer Haushaltspolitik halten. Foto: Peter Kneffel/dpa (zu dpa "Seehofer verstößt bis 2019 gegen eigenes Haushaltsziel" vom 11.08.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Sparschwein mit Euro-Geldstücken liegt am 10.06.2010 zerbrochen in München (Oberbayern) auf einem Tisch. Die Staatsregierung will sich bis 2019 nicht an ihr selbst gesetztes Ziel sparsamer Haushaltspolitik halten. Foto: Peter Kneffel/dpa (zu dpa "Seehofer verstößt bis 2019 gegen eigenes Haushaltsziel" vom 11.08.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Foto: picture alliance / dpa/Peter Kneffel

Kurz vor dem Beginn der Adventszeit verkündet die Landesregierung eine frohe Botschaft für freie Theater, Orchester, Musikgruppen, Kunstschulen, Heimatvereine, Museen oder Kulturzentren aller Art: Eine neue Förderrichtlinie soll es ihnen deutlich leichter machen, staatliche Förderung für ihre Projekte zu beantragen. Gleichzeitig will das Kulturministerium auf diesem Weg Bürokratie abbauen, das Ehrenamt fördern und sich selbst aufwendige Überprüfungen sparen.

Wer bisher vom Land Geld bekommen wollte, musste sich durch einen bürokratischen Wust boxen und zahlreiche strenge Auflagen beachten. „Immer wieder bin ich von Kulturschaffenden oder Künstlern auf den enormen bürokratischen Aufwand hingewiesen worden“, sagt Kulturminister Konrad Wolf. Ein Berg an Auflagen und Nachweisen, Begriffe wie Finanzierungsarten, Rücklagenbildung und Verwendungsnachweise hätten die Diskussion geprägt und viele Ehrenamtliche abgeschreckt. „Das wird sich nun mit der neuen Richtlinie ändern.“ Sie soll es sowohl den Antragstellern als auch den prüfenden Landesbehörden deutlich leichter machen.

Konkret bedeutet das: Künstler oder Vereine müssen in Zukunft keine Belege über ihre Ausgaben mitschicken, wenn sie für ihr Projekt weniger als 25 000 Euro vom Land erhalten. Ein Sachbericht und eine Auflistung von Einnahmen und Ausgaben genügen. Für die Behörde bedeutet das natürlich ebenfalls weniger Arbeit, da sie keine Belege mehr prüfen oder einfordern muss.

Selbst bis 50 000 Euro zahlt das Land, ohne Belege sehen zu wollen, wenn der Empfänger in den Vorjahren „ohne nennenswerte Beanstandungen geprüft wurde“.

Zudem müssen Fördermittel bis 25 000 Euro nicht mehr innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden. Bislang forderte das Land das Geld sonst mit Zinsen zurück – und zwar mit acht Prozent Zinsen wie Tufa-Geschäftsführerin Teneka Beckers betont. Die Frage lautete bisher oft: Wann kommt das Geld rein und schafft man es, alles rechtzeitig auszugeben? Wenn Rechnungen zu spät eintrudelten, konnte das den strikten Zeitplan schnell ins Wanken bringen.

Eine andere Erleichterung: Wer für ein Kulturprojekt nicht mehr als 50 000 Euro Zuschüsse braucht, muss den Antrag nicht mehr bei jeder Änderung neu stellen. Wenn etwa eine andere Band bei einem Konzert auftritt als geplant, erspart die neue Richtlinie den Organisatoren viel Aufwand.

Als fiktive Ausgabe soll außerdem ehrenamtliche Arbeit mit zehn Euro pro Stunde als finanzieller Eigenanteil anerkannt werden. Wer also beispielsweise die Lampen fürs Konzert in 50 Arbeitsstunden selbst montiert, kann dafür 500 Euro Eigenanteil berechnen. Bei Arbeiten, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, erkennt das Land im Einzelfall sogar bis zu 15 Euro an.

Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben darf allerdings 20 Prozent der  Gesamtkosten nicht überschreiten. Als Nachweis genügt Mainz ein einfacher Stundennachweis mit Name, Datum, Dauer und Art der Leistung. „Das ist gerade für die Ehrenamtlichen hilfreich“, sagt Ministeriumssprecher Markus Nöhl.

„Das sind super Verbesserungen. Es geht um Sachen, die wir jahrelang moniert haben“, sagt Teneka Beckers. Insbesondere viele kleinere Vereine hätten es bisher schwer gehabt, an Fördergeld des Landes zu kommen. Denn für sie war der Aufwand zu groß.

Auch Peter Stieber, Präsident des Landesmusikrates und Vertreter des Netzwerks der rheinland-pfälzischen Kulturverbände, sagt: „Ich freue mich, dass Minister Wolf diese Forderung der Kulturverbände nun aufgegriffen hat.“ Die  Arbeit der Kulturschaffenden werde dadurch deutlich erleichtert.

In Rheinland-Pfalz werden laut Nöhl jedes Jahr etwa 300 bis 400 Kulturprojekte gefördert – mit insgesamt 35 bis 40 Millionen Euro. Fast 90 Prozent der Antragsteller bitten um weniger als 50 000 Euro Fördergeld und fallen damit unter die Regelungen der neuen Richtlinie.

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