Nach Attacke auf Trierer Polizisten 23-jähriger Messer-Angreifer muss in die Psychiatrie

Trier/Konz · Der Verurteilte aus Konz leidet an Schizophrenie. Er hatte den Trierer Polizisten im Juni 2018 im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit verletzt und sich später entschuldigt. Am Donnerstag fällte das Landgericht Trier sein Urteil.

 Der Tatort: Vor der Polizeiwache an der Südallee hat der Verurteilte einen Polizeibeamten mit einem Messer schwer verletzt.

Der Tatort: Vor der Polizeiwache an der Südallee hat der Verurteilte einen Polizeibeamten mit einem Messer schwer verletzt.

Foto: Friedemann Vetter

Das Landgericht Trier hat einen 23-jährigen Mann aus Konz verurteilt, der einen Trierer Polizisten im Juni 2018 mit einem großen Messer angegriffen hat. Der niedergestochene Beamte (49) hatte großes Glück, denn die 18 Zentimeter lange Klinge traf eine Rippe und wurde so abgelenkt, dass sie keine lebenswichtigen Organe zerstörte (der TV berichtete).

Der Verurteilte verübte die Tat laut Gericht im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit und muss weiterhin in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus leben. Dorthin wurde er bereits kurz nach der Tat gebracht.

Der Verurteilte soll sich laut Anklageschrift wiederholt von der Polizei verfolgt gefühlt und über Lautsprecher Stimmen von Personen gehört haben, die nach seiner Wahrnehmung von der Trierer Polizei gewesen und ihn gequält haben sollen. Aus diesem Grunde soll der Verurteilte beschlossen haben, sich an der Polizei zu rächen.

Am Tattag soll er aus der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimeter genommen und sich direkt zur Polizeiinspektion in der Südallee in Trier begeben haben. Der Verurteilte soll sich unbemerkt dem Polizisten und einem Zeugen von hinten genähert und dem Polizisten mit einem heftigen Schlag in die rechte seitliche Brustkorbseite einen Stoß mit dem Messer versetzt haben.

Infolge der Wucht des Schlages soll sich das Messer verbogen haben. Der Verurteilte soll anschließend geflüchtet, jedoch noch auf dem Parkplatzgelände der Polizeiinspektion ergriffen und festgenommen worden sein.

An einem früheren Verhandlungstag sagte der damals Angeklagte, ihm tue seine Tat leid. Der Polizist rief damals in Richtung des psychisch kranken Mannes: „Ist okay. Ich bin nicht nachtragend.“ Später sagte der Polizist dazu: „Wenn man bei der Polizei ist, muss man damit rechnen.“

Der Verurteilte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 12. Juni 2018 in einstweiliger Unterbringung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hier geht es zum Bericht zur Tat vom 12. Juni.

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