Vater sauer: Bahn lässt 17-Jährige am Trierer Hauptbahnhof stehen

Trier/Wawern · Ein Schaffner verkauft einem Mädchen kein Ticket für den Zug von Trier nach Hause, obwohl sie vor Fahrtantritt dafür bezahlen will. Von der Reaktion der Bahn auf ihre Beschwerde wegen des Vorfalls sind die Eltern enttäuscht.

Wolf-Markus Dinklage aus Wawern ist wütend auf einen Großkonzern: die Deutsche Bahn. Er hat sich bei dem Unternehmen und auch beim Zweckverband Schienenpersonennahverkehr beschwert. Anlass ist ein Vorfall mit seiner Tochter.

Was passiert ist Ein Dienstagabend, es ist schon dunkel. Die 17-Jährige aus Wawern will mit dem Zug von Trier nach Konz fahren. Am Hauptbahnhof geht sie zum Ticketautomaten, um einen Fahrschein zu kaufen. "Leider blockierte der Automat und funktionierte nicht mehr", schildert Dinklage die Situation.

Da die Zeit denkbar knapp gewesen sei, sei die Jugendliche zur Regionalbahn 12174 gelaufen, Abfahrt 19.46 Uhr. Noch auf dem Bahnsteig habe sie höflich einen Zugbegleiter gebeten, ihr ein Ticket zu verkaufen. "Dies verweigerte der besagte Schaffner leider und ließ meine Tochter nicht in den Zug steigen", sagt Dinklage. "Dabei war klar ersichtlich, dass meine Tochter unbegleitet war, keine bösen Absichten hatte und einfach ein Ticket kaufen wollte, bevor sie einsteigt."

Er verstehe nicht, warum der Bahnmitarbeiter einem minderjährigen Mädchen in einer solchen Situation nicht weiterhelfe, sagt Dinklage, der seine Tochter dann in Trier abholen musste.

Reaktion Eine SPNV-Sprecherin reagiert auf Dinklages Mail: "Für das von Ihnen kritisierte Verhalten des Zugbegleiters Ihrer Tochter gegenüber haben wir Verständnis und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten."

Formal habe sich der Zugbegleiter allerdings korrekt verhalten. Grundsätzlich sei der Kunde in der Pflicht, sich vor Betreten der im Nahverkehr verkehrenden Züge eine Fahrkarte zu kaufen. Im Hauptbahnhof Trier sei das an mehreren Automaten möglich. Selbst wenn einer davon defekt sei, könne man an ein Ticket kommen.

Der SPNV weist mit Blick auf den von Dinklage aufgeführten Zeitdruck auf eine weitere Verpflichtung der Kunden hin: Sie müssten rechtzeitig vor Fahrtantritt am Bahnhof sein. Es müsse genügend Zeit für den Erwerb einer Fahrkarte bleiben. Die Vorgabe, vor Fahrtantritt ein Ticket zu kaufen, solle Schwarzfahrten verhindern.

Recherche Auf Anfrage des TV zu dem Sachverhalt bei der Deutschen Bahn verweist eine Pressesprecherin darauf, dass grundsätzlich jeder, der mit der Bahn im Nahverkehr im Bereich der Verkehrsregion Trier unterwegs sei, 60 Euro extra bezahlen müsse, wenn er im Zug nachbuche. Wenn die Störung eines Fahrkartenautomaten nachgewiesen werden könne, werde der Betrag zurückerstattet.

Besonders wichtig sei es, im Fall einer Störung die Servicenummer anzurufen, die auf den Automaten stehe. Sobald der Defekt gemeldet sei, werde er in die Geräte der Zugbegleiter eingespeist. Nur dann wüssten diese Bescheid, erklärt die Unternehmenssprecherin. Dann sei die Rückerstattung unproblematisch.

Im Gespräch mit dem TV verweist die Bahnsprecherin auch darauf, dass Schaffner im Fernverkehr ohne größeren Aufwand Tickets im Zug verkaufen können. Im Nahverkehr sei das nicht möglich. Das liege nicht an der Deutschen Bahn, sondern an den Beförderungsrichtlinien der Verkehrsverbünde.

Beim Verkehrsverbund Region Trier (VRT) ist das in den Beförderungsrichtlinien geregelt. Ein Flyer zum Thema ist auf der Internetseite www.vrt-info.de zu finden.

Kein Verständnis Dinklage versteht die Reaktionen nicht. Die Bahn berufe sich nur auf formale Korrektheit und lasse außer Acht, dass seine Tochter ernsthaft in Probleme hätte kommen können. Er verweist in seiner Argumentation auf Diebstähle und Schlägereien, die sich in der Vergangenheit am Trierer Bahnhof ereignet haben.

"Es ist unserer Meinung nach eine Frage der Abwägung zwischen Menschlichkeit und formaler Korrektheit, wie man sich als Zugbegleiter in einer solchen Situation verhält", sagt Dinklage.

Er betont, dass seine Tochter den Schaffner ja vor und nicht in dem Zug gefragt habe, ob sie ein Ticket kaufen könne. "Sie wollen der Problematik des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis entgegenwirken, genau das wollte meine Tochter ja auch! Sie wollte einen Fahrschein erwerben. Warum dann nicht also einfach einen Fahrschein verkaufen und die Situation wäre gelöst gewesen", schreibt Dinklage an die Bahn.

Er werde künftig so selten wie möglich mit der Bahn fahren. Seine 17-jährige Tochter hole er in der Zukunft lieber mit dem Auto in Trier ab. Meinung: Mehr Menschlichkeit, bitte!

Natürlich muss es Regeln geben, um Schwarzfahrten zu verhindern. Aber Regeln sind auch dazu da, um Ausnahmen zu machen. Und wenn Minderjährige gewillt sind, ein Ticket für die Fahrt nach Hause zu kaufen, ist eine Ausnahme angebracht. Dabei muss es egal sein, ob die Fahrkarte im Zug oder davor verkauft wird. Das gebietet die Menschlichkeit - da hat der Mann aus Wawern recht.
c.kremer@volksfreund.de

Korrektur: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass die 17-Jährige nach Kanzem fahren wollte. Das Mädchen sollte aber in Konz und nicht, wie vom Vater ursprünglich angegeben, in Kanzem abgeholt werden. Die Regionalbahn 12174, für die ihr ein Schaffner kein Ticket auf den Bahnsteig verkauft hatte, fährt um 19.46 Uhr von Trier über Konz nach Perl. Die Regionalbahn mit der Nummer 33733 über Konz nach Kanzem fährt um 20.01 Uhr. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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